Freitag, 29. März 2024
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Zwangs-Blutabnahme bei HIV-Positiven legal

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Der Kampf gegen Terrorismus treibt oft auch bedenkliche Blüten. So ist in Österreich seit 1. Jänner ein neues Anti-Terror-Gesetz in Kraft. Danach ist auch eine gewaltsame Blutabnahme zulässig, wenn die Behörden glauben, dass der Verdächtige HIV-positiv ist hat und Menschen damit gefährdet hat. Bis jetzt waren zwangsweise Blutabnehmen nur zulässig, wenn es sich um ein Sexualverbrechen gehandelt hat oder das Verbrechen mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verbietet aber zwangsweise Blutabnahmen, weil niemand gezwungen werden darf, seinen Körper als Beweismittel gegen sich selbst zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat das Rechtskomitee Lambda (RKL) Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen diese Gesetzesänderung eingelegt.

Im konkreten Fall geht es um einen HIV-positiven Mann, der vor Jahren einvernehmlichen Sex mit einem mittlerweile anderen HIV-Positiven hatte, der den Safer-Sex-Kriterien entspricht. Der andere Mann wollte seinen ehemaligen Sexualpartner damit erpressen. Weil der mutmaßliche Erpresser aber drogensüchtig ist und auch andere unsafe Sexdates hatte, ging der Mann auf die Forderung nicht ein und wurde angezeigt, wegen „Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“.

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Und während die Anzeige wegen des Verdachts auf schwere Erpressung wegen der widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten fallengelassen wurde, wurde das Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung durch übertragbare Krankheiten – trotz ebenfalls widersprüchlicher Aussagen – trotzdem fortgesetzt.

Der Staatsanwalt forderte eine Blutuntersuchung, um den HIV-Stamm der beiden Männer vergleichen zu können. Eine solche Untersuchung sei aber nicht sicher, zitiert der Wiener Rechtsanwalt und RKL-Vorsitzende Dr. Helmut Graupner Erkenntnisse der UNAIDS und der EU-Grundrechteagentur. Deshalb hat der Mann einer Blutuntersuchung nicht zugestimmt. Weil er eine nun gewaltsame Abnahme einer Blutprobe fürchtet, hat er sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

„Es ist unglaublich, dass die Regierungsparteien, gegen die Opposition, diese verfassungswidrige Regelung beschlossen haben“, ärgert sich Graupner. „Es bleibt, wie so oft, die Hoffnung auf den Verfassungsgerichtshof“.

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