Freitag, 29. März 2024
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Montenegro: Keine Eingetragenen Partnerschaften im Familienrecht

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In Montenegro hat das Verfassungsgericht einen Antrag zurückgewiesen, dass es über eine gesetzliche Regelung eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften befinden soll. Ein Antrag aus dem Beraterteam von Ministerpräsident Igor Lukšić wollte diese Frage im Familienrecht geregelt wissen.

Das wiesen die Richter zurück. „Diese Frage sollte nicht Gegenstand des Familiengesetzes sein“, so Verfassungsrichterin Desanka Lopičić. Allerdings könnten, eingetragene Partnerschaften gesondert geregelt werden, meinte sie.

Für die Lesben- und Schwulenbewegung in dem kleinen Balkanstaat ist die Erkenntnis der Gerichts trotzdem positiv: Die Debatte im Verfassungsgericht hätte gezeigt, dass dass die Rechte sexueller Minderheiten ein unvermeidbarer Bestandteil rechtlicher, politischer und sozialer Debatten in Montenegro seien, meinte der Leiter des montenegrinischen LGBT-Forums, Zdravko Cimbaljević.

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Bis jetzt hat sich das Land an der Adria eher weniger durch die Anerkennung von Lesben- und Schwulenrechten hervorgetan: Eine Parade, die im Mai 2011 geplant war, musste abgesagt werden, weil die Regierung ihre zugesagte Unterstützung nicht eingehalten hat.

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