Freitag, 29. März 2024
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SP-Sicherheitssprecher verteidigt Zwangs-HIV-Tests

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Für Kontroversen sorgen weiter die Zwangs-HIV-Tests, die im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung seit 1. Jänner in Österreich legal sind. Demnach ist eine gewaltsame Blutabnahme zulässig, wenn die Behörden glauben, dass der Verdächtige HIV-positiv ist und Menschen damit gefährdet hat.

Bis jetzt waren zwangsweise Blutabnehmen nur zulässig, wenn es sich um ein Sexualverbrechen gehandelt hat oder das Verbrechen mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.

Unter Juristen ist diese Regelung umstritten: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verbietet zwangsweise Blutabnahmen, weil niemand gezwungen werden darf, seinen Körper als Beweismittel gegen sich selbst zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat auch das Rechtskomitee Lambda (RKL) Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen diese Gesetzesänderung eingelegt.

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Bei Politikern und Polizisten gelten diese Bedenken offenbar weniger: Für Otto Pendl, Sicherheitssprecher der SPÖ, ist die Gesetzesänderung „höchst begrüßenswert“: „Damit wurde eine langjährige Forderung erfüllt. Und dagegen hat eigentlich niemand etwas gehabt“, erinnert sich der Nationalratsabgeordnete in der Tageszeitung „Der Standard“ an den 5. Oktober 2011, als der entsprechende Initiativantrag in letzter Minute von SPÖ und ÖVP in den Justizausschuss eingebracht wurde. Immerhin hätten Polizisten, Justizwachebeamte und Sanitäten „über Wochen, ja Monate“, nachdem sie von Festgenommenen oder Häftlingen bespuckt oder gebissen worden sind Angst, mit dem HI-Virus angesteckt worden zu sein, so Pendl.

RKL-Vorsitzender Helmut Graupner sieht das anders: „Es ist unglaublich, dass die Regierungsparteien, gegen die Opposition, diese verfassungswidrige Regelung beschlossen haben“, ärgert er sich. „Es bleibt, wie so oft, die Hoffnung auf den Verfassungsgerichtshof“. Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gibt Graupner in diesem Punkt prinzipiell recht: Körperliche Eingriffe wie eine Blutabnahme seien nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt, bestätigt er. Aber: ein „starkes öffentliches Bedürfnis“ könne eine Ausnahme dieser Regelung verlangen. Aber auch, wenn die Angst von Polizisten vor HIV ein solches sei: „Es ist absolut säumig, eine derart sensible Materie huschpfusch ohne Verfassungsmehrheit zu beschließen“, so Funk im „Standard“.

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