Samstag, 20. April 2024
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Blutspendeverbot für Schwule verstößt gegen EU-Recht

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Das generelle Verbot von Blutspenden für schwule Männer widerspricht EU-Recht. Das teilt der zuständige EU-Kommissar für Gesundheits- und VerbraucherInnenschutz, John Dalli, mit.

Eine Richtlinie aus dem Jahr 2004 verbiete, Männer grundsätzlich vom Blutspenden auszuschließen, weil sie Sex mit Männern hatten: Das Sexualverhalten sei nicht identisch mit der sexuellen Orientierung.

Damit gibt die EU unter anderem dem deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD) recht, der seit Jahren bei allen relevanten Organisationen in Deutschland – der Bundesärztekammer, beim Robert Koch Institut und anderen Blutspende-Einrichtungen – auf eine „diskriminierungsfreie Regelung“ drängt: Nicht mehr die sexuelle Orientierung solle vor der Spende abgefragt werden, sondern das sexuelle Risikoverhalten.

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Auch in Österreich dürfen Männer, die jemals Sex mit einem Mann hatten, beim Roten Kreuz kein Blut spenden. Das Rote Kreuz in Österreich rechtfertigt diese Regelung – genauso wie deutsche Einrichtungen – damit, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein schwuler Mann HIV-positiv sei, größer ist als bei einem Heterosexuellen.

Versuche, diesen Zustand zu ändern, gab es einige: Im Jahr 2007 kündigte die damalige ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kodolsky anlässlich des Life Ball eine Vereinheitlichung des Fragenkatalogs an. Im letzten Jahr forderte der Grüne Bundesrat Marco Schreuder anlässlich des Welt-Aids-Tages die Blutspende-Organisationen auf, den entsprechenden Fragebogen zu adaptieren. Geschehen ist allerdings nichts.

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