Das generelle Verbot von Blutspenden für schwule Männer widerspricht EU-Recht. Das teilt der zuständige EU-Kommissar für Gesundheits- und VerbraucherInnenschutz, John Dalli, mit.
Eine Richtlinie aus dem Jahr 2004 verbiete, Männer grundsätzlich vom Blutspenden auszuschließen, weil sie Sex mit Männern hatten: Das Sexualverhalten sei nicht identisch mit der sexuellen Orientierung.
Damit gibt die EU unter anderem dem deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD) recht, der seit Jahren bei allen relevanten Organisationen in Deutschland – der Bundesärztekammer, beim Robert Koch Institut und anderen Blutspende-Einrichtungen – auf eine „diskriminierungsfreie Regelung“ drängt: Nicht mehr die sexuelle Orientierung solle vor der Spende abgefragt werden, sondern das sexuelle Risikoverhalten.
Auch in Österreich dürfen Männer, die jemals Sex mit einem Mann hatten, beim Roten Kreuz kein Blut spenden. Das Rote Kreuz in Österreich rechtfertigt diese Regelung – genauso wie deutsche Einrichtungen – damit, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein schwuler Mann HIV-positiv sei, größer ist als bei einem Heterosexuellen.
Versuche, diesen Zustand zu ändern, gab es einige: Im Jahr 2007 kündigte die damalige ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kodolsky anlässlich des Life Ball eine Vereinheitlichung des Fragenkatalogs an. Im letzten Jahr forderte der Grüne Bundesrat Marco Schreuder anlässlich des Welt-Aids-Tages die Blutspende-Organisationen auf, den entsprechenden Fragebogen zu adaptieren. Geschehen ist allerdings nichts.