Freitag, 19. April 2024
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US-Gericht kippt Diskriminierung der Homo-Ehe

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In Kalifornien hat gestern ein Bundesgericht den „Defense of Marriage Act“ (DOMA) für verfassungswidrig erklärt. Dieses 1996 beschlossene Gesetz regelt, dass homosexuelle Ehepartner im US-Bundesrecht als Singles behandelt werden müssen.

Geklagt hatte Karen Golinski, Staatsanwältin am 9. Berufungsgericht. Ihre Ehefrau, Amy Cunninghis, durfte wegen DOMA nicht mitversichert werden. Nun hat Richter Jeffrey White in seinem Urteil verfügt, das Bundesamt für Personalmanagement muss Cunninghis als Partnerin in Golinskis Krankenversicherung akzeptieren.

„Nach Meinung des Gerichts verletzt DOMA, wie von Frau Golinski angeführt, ihr Recht auf gleichen Schutz vor dem Gesetz (…) ohne substanzielle Gerechtfertigung oder eine rationelle Grundlage“, so White in seiner Urteilsbegründung. Es ist das erste Urteil gegen DOMA, seit Präsident Barack Obama angekündigt hatte, seine Regierung werde das Gesetz nicht länger verteidigen. Die Bundesbehörden werden deshalb voraussichtlich gegen das Urteil auch nicht berufen. Allerdings gibt es im Repräsentantenhaus eine Gruppe konservativer Abgeordneter, die DOMA retten wollen. Sollten sie berufen, landet der Fall allerdings vor dem 9. Berufungsgericht – dem Arbeitsplatz der Klägerin. Dessen vorsitzender Richter Alex Kozinski hat in diesem Fall bereits auf Verwaltungsebene für das lesbische Paar entschieden.

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In seiner 43-seitigen Entscheidung erklärt Richter White, der vor zehn Jahren von George W. Bush zum Bundesrichter ernannt wurde, dass „Tradition alleine“ keine Gesetzgebung rechtfertigt, die auf eine verwundbare soziale Gruppe abzielt. „Die Verpflichtung des Gerichts ist es, die Freiheit aller zu definieren, und nicht unsere eigenen Moralvorstellungen anzulegen“, schreibt White. „Die ‚historische Abstammung‘ einer Einteilung heißt nicht automatisch, dass sie legitim ist“.

Es ist das zweite Urteil, dass DOMA als verfassungswidrig kennzeichnet. Gegen das erste Urteil eines Richters aus Massachusetts im Jahr 2010 hat die Regierung aber noch berufen, der Fall liegt nun vor dem Berufungsgericht.

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