Freitag, 29. März 2024
HomeAllgemeinVerfassungsgericht prüft Homo-Diskriminierungen

Verfassungsgericht prüft Homo-Diskriminierungen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In den kommenden Wochen stehen zwei Bestimmungen, die gleichgeschlechtliche Paare diskriminieren, auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Sie stehen auf der Tagesordnung der März-Session, die von 27. Februar bis 17. März dauert.

So hat ein gleichgeschlechtliches Paar aus der Steiermark beim VfGH dagegen geklagt, dass es nicht am Standesamt heiraten kann, sondern auf der Bezirkshauptmannschaft. Diese Klausel im Partnerschaftsgesetz hat die ÖVP im Jahr 2009 hineinreklamiert. Nun entscheidet der Verfassungsgerichtshof, ob diese Bestimmung diskriminierend ist.

Weiters beraten die Höchstrichter in dieser Session, ob das Verbot einer künstlichen Befruchtung für lesbische Paare verfassungswidrig ist. Diese Meinung vertrat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Antrag an den VfGH. Dabei beruft er sich auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).

- Werbung -

Bereits beim VfGH eingelangt, aber nicht beratungsreif, ist eine Klage über das Verbot einer Zeremonie beim Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft – auch diese Bestimmung wurde von der ÖVP in das Gesetz hineinreklamiert.

Einmal seit der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft haben die Höchstrichter bereits eine OVP-Grauslichkeit gekickt: Die Regelung, die Doppelnamen bei Eingetragenen Partnern nur ohne Bindestrich gestattete, wurde als diskriminierend bewertet und aufgehoben. Abgeblitzt ist hingegen ein heterosexuelles Paar aus Oberösterreich, das ebenfalls eine Eingetragene Partnerschaft eingehen wollte.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner