Mittwoch, 24. April 2024
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St. Petersburg verbietet ‚Homo-Propaganda‘

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In St. Petersburg haben die Abgeordneten gegen internationalen Protest in der entscheidenden dritten Lesung ein Gesetz gegen „Schwulenpropaganda“ beschlossen. 29 der fünfzig Abgeordnete stimmten für das Gesetz, nur fünf dagegen. Nun fehlt nur mehr die Unterschrift des Gouverneurs, bis das international umstrittene Gesetz in Kraft tritt – bei dem derzeit in Russland herrschenden Klima ist das allerdings eine reine Formalsache.

Künftig wird Aufklärung über Homo-, Bi- oder Transsexualität mit Geldstrafen bis zu 500.000 Rubel, umgerechnet etwa 12.000 Euro, bestraft. Das entspricht einem durchschnittlichen russischen Jahresgehalt. Mit dem Gesetz werden nicht nur die von der Regierung ungeliebten Lesben- und Schwulenparaden unmöglich, auch die Aids-Vorsorge werde erheblich erschwert, warnen Kritiker. Befürworter verteidigten das Gesetz mit dem Kinderschutz. Ähnliche Gesetze gibt es auch in anderen russischen Regionen wie Archangelsk und Rjasan. Politiker der regierenden Putin-Partei „Einiges Russland“ überlegen auch, Aufklärung über Homo-, Bi- oder Transsexualität landesweit zu verbieten.

Gegen die Verabschiedung des Gesetzes gab es massive internationale Proteste. Der grüne Menschenrechtspolitiker Volker Beck wirft Russland vor, sich mit der Initiative außerhalb des internationalen Rechts zu stellen. Das Berliner Abgeordnetenhaus zeigte sich in einem offenen Brief an seine Petersburger Kollegen „entsetzt und bestürzt zugleich über Ihr Gesetzesvorhaben, das sich gegen die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen in St. Petersburg richtet“. Der Brief, der von allen Fraktionen unterschrieben wurde, verwies auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die eine solche Diskriminierung verbietet.

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