Freitag, 29. März 2024
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Drei Monate bedingte Haft für Oralsex in Vorarlberg

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In Vorarlberg ist ein 17-jähriger HIV-Positiver zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er sich an die derzeit gültigen Safer-Sex-Regeln gehalten hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig,

Der junge Mann hatte mit einem 16-jährigen Mädchen Oralverkehr, sie wusste nichts von seiner Infektion. Nun stand er unter anderem wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten vor Gericht. Dort war der Bursche geständig: „Ich dachte, wenn sie keine größere Wunde im Mund hat, kann nichts passieren“, sagte er dem Richter.

Das entspricht im Wesentlichen auch den derzeitigen Safer-Sex-Regeln der österreichischen Aidshilfen. Diese sehen bei Oralsex nur vor, dass man nicht in den Mund ejakulieren soll. Eine Erkenntnis, die bei österreichischen Richtern nur bedingt bekannt sein dürfte: In Kärnten wurde im Jahr 1999 ein HIV-Positiver ebenfalls verurteilt, weil er Oralsex ohne Kondom hatte. Das Urteil wurde erst 2003 aufgehoben.

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Doch auch mit der Verwendung eines Kondoms hätte der 17-Jährige das Gericht in Feldkirch nicht straffrei verlassen: „Auch wenn ein Kondom verwendet worden wäre, würde dies nichts an der Strafbarkeit ändern“, erklärte Richter Othmar Kraft. Ein Ansteckungsrisiko bestehe nämlich auch bei Verwendung von Präservativen, so der Richter. Damit widerspricht er klar einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, das bereits 1997 klargestellt hat, dass HIV-Positive mit Kondom straffrei Sex haben können.

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