Samstag, 20. April 2024
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Keine Hinterbliebenen-Pension bei Firmen-Rente

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Um den Partner nach dem eigenen Tod abzusichern, gibt es Hinterbliebenenpensionen. Wenn diese Teil einer Betriebspension sind, stehen sie Eingetragenen Partnern aber nicht automatisch zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat auch hier vergessen, eine Regelung für schwule und lesbische Paare zu schaffen. Jetzt klagt ein Betroffener.

Der Mann war bei der Austria Tabak angestellt und bekommt nun über die Valida Pension AG eine Firmenpension seines ehemaligen Arbeitgebers. Nachdem er mit seinem Partner eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, wollte er sicher gehen, dass dieser entsprechend abgesichert ist, sollte er vor ihm sterben.

Doch die Anfrage bei der Valida Pension AG brachte eine unliebsame Überraschung: Die Pensionskasse erklärte ihm, dass nur überlebende Ehegatten eine Hinterbliebenenpension bekämen. Witwer und Witwen von Eingetragenen Partnern hätten keinen Anspruch darauf. Das sei in der Betriebsvereinbarung der Austria Tabak so geregelt – also zwischen Arbeitgeber und dem zuständigen Betriebsrat. Die Pensionskasse setze die entsprechende Regelung nur um.

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Sie sieht sich nun unverschuldet in der Kritik. In einer Presseaussendung heißt es: „Die Valida Pension AG ist allerdings eine der ersten Pensionskassen, die ihren Firmenkunden schon seit 2005 die Möglichkeit bietet, den Hinterbliebenenschutz auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften vertraglich festzulegen.“. Das hat die Austria Tabak aber offenbar nicht getan – und derzeit gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften beim Hinterbliebenenschutz in der Betriebspension zu berücksichtigen.

Nun dürften wieder Richter die Versäumnisse der Politik ausbügeln: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits in zwei Fällen festgestellt, dass der Eingetragene Paare die gleichen betrieblichen Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Deshalb hat der betroffene Pensionist Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien eingereicht. Die Klage wird vom Rechtskomitee LAMBDA (RKL) unterstützt. „Es ist bemerkenswert, dass ein derart renommiertes Unternehmen nicht nur gleichgeschlechtliche Paare offen diskriminiert sondern sich sogar gegen den Gerichtshof der Europäischen Union stellt“, so RKL-Präsident Helmut Graupner. „Wieder einmal muss ein homosexuelles Paar den Gerichtsweg beschreiten, um seine fundamentalen Grundrechte durchzusetzen“.

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