Freitag, 29. März 2024
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Homosexualität in mazedonischen Schulbüchern noch immer „Krankheit“

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Die ehemaligen jugoslawischen Teilerepubliken Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sind bei der Umsetzung von Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender säumig. Das geht aus den aktuellen Fortschrittsberichten über den EU-Beitritt der beiden Länder hervor. Sie enthalten klare Empfehlungen an beide Staaten.

In einer Debatte über die Berichte hält es das Europäische Parlament (EP) für bedenklich, dass in Mazedonien „in Lehrbüchern an den Universitäten und an Schulen Homosexualität als Krankheit beschrieben wird, und fordert die sofortige Änderung dieser Materialien“. Die Abgeordneten fordern von dem Balkan-Staat „erneut, dass ein Gesetz über Vorbeugung und Schutz vor Diskriminierung angenommen wird, um jegliche Form der Diskriminierung zu verbieten“, inklusive der sexuellen Orientierung. Für das EP ist ein solches Gesetz „eine Voraussetzung für den Beitritt“.

Lesben- und Schwulenrechte werden in der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik nicht groß geschrieben: Vor mehr als einem Jahr wollte die nationalkonservative Regierungspartei VMRO-DPMNE gleichgeschlechtliche Ehen durch die Verfassung verbieten lassen. Die Bevölkerung wusste Premierminister Nikola Gruevski dabei an seiner Seite: Einer Umfrage zufolge waren 78 Prozent für die Verfassungsänderung, eine Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule wurde von 88 Prozent abgelehnt.

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Lobend erwähnt der Fortschrittsbericht, dass die EU-Kommission drei Beschwerden wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung geprüft hat.

Auch der Bericht für Bosnien-Herzegowina zeigt schwere Mängel im Umgang des Staates mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern auf. Das EP stellt in seinem Entschließungsantrag „mit Besorgnis fest, dass die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung weiterhin unzulänglich ist und die Rechtsvorschriften Mängel aufweisen“. Die bosnische Regierung und das Parlament werden mit Nachdruck aufgefordert, „den rechtlichen und den institutionellen Rahmen des Landes in Einklang mit den EU-Standards und internationalen Standards für LGBT zu bringen“.

Beide Länder werden vom Europäischen Parlament auch aufgefordert, die Zivilgesellschaft mit Programmen zu stärken – unter besonderer Berücksichtigung der schwul-lesbischen Community.

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