Mittwoch, 27. März 2024
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Stiefkindadoption: Französische Lesben blitzen ab

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In Frankreich reicht der Zivilpakt (PACS), eine Art „Ehe ultralight“, nicht für die Adoption eines Kindes aus. Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bestätigt.

Geklagt hatten zwei Frauen aus der Nähe von Paris, die seit 1989 zusammen leben. Im September 2000 ließ sich eine der beiden Frauen in Belgien mit dem Samen eines anonymen Spenders befruchten, sie brachte ein Mädchen zur Welt. Zwei Jahre später gingen die beiden Frauen einen PACS ein. Im Jahr 2006 wollte jene Frau, die nicht die leibliche Mutter ist, eine Stiefkindadoption für das Kind beantragen, das sie mit ihrer Frau gemeinsam aufzieht.

Doch damit blitzte sie ab: Nach französischem Recht ist das gemeinsame Sorgerecht nur für Ehepaare vorgesehen. Der PACS reicht dafür nicht aus. Hätte die Frau das Mädchen trotzdem adoptiert, würde ihre Partnerin, die leibliche Mütter, ihr Sorgerecht verlieren.

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Das Paar sah sich ungleich behandelt und zog vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Dort blitzten sie ab. Denn die Entscheidung der französischen Behörde hätte nichts mit der sexuellen Orientierung der Frauen zu tun gehabt – auch unverheiratete heterosexuelle Paare haben kein Recht auf ein gemeinsames Sorgerecht.

Das Argument der Klägerinnen, dass sie in Frankreich nicht heiraten könnten, ließen die Richter nicht gelten. Bereits in einem früheren Urteil hat der EGMR festgestellt, dass es zwar ein Recht auf Verpartnerung gebe, aber kein Recht auf Ehe. Diese Frage könne jeder Staat nach eigenem Ermessen regeln.

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