Donnerstag, 25. April 2024
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Italienisches Gericht verordnet Eingetragene Partnerschaften

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Schwule und lesbische Paare haben auch in Italien ein „Recht auf Familienleben“. Das stellte das Kassationsgericht in Rom nun in einem Urteil fest, das Lesben- und Schwulenverbände als „historisch“ bezeichnen.

Denn die Richter stellten fest, dass der Geschlechtsunterschied als Bedingung für die Ehe ein „überwundenes Prinzip“ sei. Daher müssen homosexuelle Paare die Möglichkeit haben, die selben Rechte wie verheiratete Paare zu bekommen.

Italien ist eines der letzten Länder Westeuropas, in dem Lesben und Schwule ihre Beziehung nicht amtlich eintragen können. Zwar hatte die Mitte-Links-Regierung von Romano Prodi im Jahr 2006 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, kurz vor der Beschlussfassung platzte allerdings die Regierung und Prodis Nachfolger Silvio Berlusconi machte keine Anstalten, sich um die Rechte schwuler und lesbischer Paare zu kümmern.

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Geklagt hatte ein schwules italienisches Paar, das in den Niederlanden geheiratet hatte und diese Ehe in Italien anerkennen lassen wollte. Damit blitzten sie ab, da die Ehe in Italien zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern nicht möglich sei. Allerdings müssen, so die Kassationsrichter, homosexuelle Paare dieselben Rechte zugesprochen werden, die das Gesetz verheirateten Paare sichert.

Der italienische Lesben- und Schwulenverband Arcigay begrüßt das Urteil. „Italien ist das einzige europäische Land, das nicht einmal zusammenlebenden homo- oder heterosexuellen Partnern Anerkennung garantiert. Uns bleibt die Hoffnung, dass das EU-Parlament Italien bald zwingen wird, seine Gesetzgebung zu ändern. Es ist undenkbar, dass italienische homosexuelle Paare auswandern müssen, damit ihre Rechte anerkannt werden“, so Arcigay-Sprecher Franco Grillini. Man hoffe, dass das Urteil den Weg dazu ebnen könnte.

Kritik zum Urteil kam hingegen von der römisch-katholischen Kirche. Bischof Luigi Negri, in der italienischen Bischofskonferenz für die Glaubenslehre zuständig, bezeichnete das Urteil als “schwerste Verletzung der Verfassung” und “logischen und rechtlichen Widerspruch”. Er warnt, dass durch das Urteil die “wahre Bedeutung” von Begriffen wie Ehe und Familie “ausgehöhlt” würden. Es sei, so der Bischof, eine “schwere Gefahr für die Menschenwürde und die Zukunft der Menschheit.”

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