Samstag, 20. April 2024
HomeReligionChristentumSchönborn hat kein Problem mit schwulem Pfarrgemeinderat

Schönborn hat kein Problem mit schwulem Pfarrgemeinderat

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Die Erzdiözese Wien erhebt keinen Einspruch gegen die am 18. März durchgeführte Pfarrgemeinderatswahl in der Weinviertler Pfarre Stützenhofen. Das wurde heute im Bischofsrat der Erzdiözese beschlossen.

Damit wird auch der offen schwule, in einer Eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrgemeinderat Florian Stangl in seinem Amt bestätigt. Stangl wurde von einer Mehrheit der Stützenhofener für die Kandidatur vorgeschlagen und von weit über 80 Prozent gewählt. Der Bischofsrat habe den Fall „eingehend beraten“ und den Beschluss „einhellig gefasst“.

In der offiziellen Presseaussendung erklärt der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, dass es viele Pfarrgemeinderäte gebe, „deren Lebensentwürfe nicht in allem den Idealen der Kirche entsprechen“. Allerdings freue sich die Kirche über deren Engagement, wenn „ihr jeweiliges Lebenszeugnis in seiner Gesamtheit und auf ihr Bemühen um ein Leben aus dem Glauben“ stimme.

- Werbung -

Zwar spricht Schönborn zwar von „aufgetretenen Formfehlern“ bei der Pfarrgemeinderatswahl in Stützenhofen, lobte aber die hohe Wahlbeteiligung „in der jüngeren Generation“ und streut dem 26-Jährigen Rosen: „Bei dem persönlichen Gespräch, das ich mit Herrn Stangl führen konnte, war ich von seiner gläubigen Haltung, seiner Bescheidenheit und seiner gelebten Dienstbereitschaft sehr beeindruckt. Ich verstehe daher, warum die Stützenhofener so eindeutig für seine Präsenz im Pfarrgemeinderat votiert haben.“

Nicht ganz so positiv dürfte das wohl der Pfarrer von Stützenhofen sehen: Gerhard Swierzek wollte die Wahl zunächst wegen der Eingetragenen Partnerschaft Stangls nicht anerkennen und behauptete, Stangl wäre am Tag vor der Wahl von seinem Wahlvorschlag zurückgetreten. Außerdem forderte er Stangl auf, nicht mehr zur Kommunion zu gehen.

Für zukünftige Wahlen gab der Bischofsrat den Auftrag, „in der Pfarrgemeinderatsordnung die Voraussetzungen für eine Kandidatur im Kontext weitergehender Überlegungen zu Wesen und Aufgabe des Pfarrgemeinderats präziser zu fassen“.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner