Mittwoch, 24. April 2024
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Verbot von schwulen ‚Schützenköniginnen‘ rechtswidrig

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Am 11. März hat der Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) beschlossen, dass ein schwuler Schützenkönig oder eine lesbische Schützenkönigin keine gleichgeschlechtliche „Königin“ an ihrer Seite haben dürfen. Der Beschuss hat für viel Aufregung gesorgt – und ist rechtswidrig.

Der Beschluss widerspreche dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zu dieser Meinung kommt die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes in einem Rechtsgutachten. „Denn nach dem Verbandsbeschluss ist es schwulen Schützenkönigen künftig untersagt, gemeinsam mit dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner als Königspaar aufzutreten.“ Für die Anti-Diskriminierungsstelle ist das eine ganz klare „Benachteiligung von homosexuellen Königspaaren im Vergleich zu heterosexuellen Königspaaren“, die dem AGG widerspricht.

In dem Gutachten wird auch klargestellt, dass sich die in der römisch-katholischen Kirche verankerten Schützen nicht auf die Sonderklauseln für kirchliche Organisationen berufen können. Davon betroffen sind etwa 1.300 Schützenbruderschaften mit insgesamt 600.000 Mitgliedern.

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Die Antidiskriminierungsstelle hat den BHDS zu einer Stellungnahme aufgefordert. Fällt diese Stellungnahme nicht zufriedenstellend aus, droht dem Schützenbund eine Strafe.

Grund für den Beschluss war ein offen schwuler Mann, der im September 2011 Schützenkönig in Münster wurde und seinen Lebenspartner zum Bundeskönigsschießen mitgebracht hatte.

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