Dienstag, 23. April 2024
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Verfassungsgerichtshof gibt schwulem Nigerianer recht

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Erneut gibt es Kritik an der Arbeitsweise des 2008 eingeführen Asylgerichtshof – diesmal vom Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser gab einem schwulen Nigerianer recht, dessen Antrag zuvor abgewiesen worden war. Das berichtet der „Standard“ in seiner heutigen Ausgabe.

Der Nigerianer hat im November 2009 um Asyl angesucht, ein Jahr später wurde der Antrag abgelehnt. Einen Monat später brachte er einen neuen Antrag ein und brachte zusätzlich vor, dass er homosexuell sei. Im Norden seiner Heimat gilt die Sharia, die Homosexualität bei verheirateten oder geschiedenen Männern mit dem Tod bestraft, und auch das Strafrecht in Nigeria sieht bis zu 14 Jahren Haft für gleichgeschlechtliche Handlungen vor. Die Bevölkerung ist gegenüber Lesben und Schwulen feindlich eingestellt. Ein Schreiben seines österreichischen Lebensgefährten legte der Nigerianer bei – doch beim Asylgerichtshof blitzte er ab: Er habe die neuen Argumente zu spät vorgebracht.

Der VfGH sieht das anders: Der Lebensgefährte hätte als Zeuge gehört werden müssen. Das Verhalten des Asylgerichtshofs sei „Willkür“ gewesen. Der negative Bescheid wurde aufgehoben, der Nigerianer kann vorerst in Österreich bleiben.

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Judith Ruderstaller von „Asyl in Not“ gibt aber zu bedenken: „Aus der Sicht verfolgter Lesben und Schwuler ist das erfreulich, denn die Rechtsprechung des Asylgerichtshofes in solchen Fällen ist uneinheitlich“. Homosexualität ist für Menschen aus Ländern, wo gleichgeschlechtliche Liebe verboten ist, also noch immer nicht automatisch ein Asylgrund.

Dass der Asylgerichtshof Zusatzvorbringen nicht richtig prüft, gehört übrigens zu den Hauptbeschwerdepunkten des VfGH. Auch werden ablehnende Urteile nicht präzise genug begründet. Experten sehen deshalb Änderungsbedarf.

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