Freitag, 29. März 2024
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Bioethik-Kommission für künstliche Befruchtung bei Lesben

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Die Bioethik-Kommission beim Bundeskanzleramt spricht sich für die Zulassung künstlicher Befruchtung für lesbische Paare und alleinstehende Frauen aus.

Mit einer Mehrheit von 19 zu sechs Stimmen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die derzeit geltende Benachteiligung nicht begründet werden kann. Man nehme „im Einklang mit dem Stand der Forschung an, dass für die Entwicklung eines Kindes nicht bedeutend ist, ob es bei einem Elternteil, in einer gleichgeschlechtlichen oder in einer verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft aufwächst“.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stellungnahme der Bioethik-Kommission erbeten. Mit der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft wurde im Gegenzug beschlossen, dass lesbische Paare und alleinstehende Frauen sich in Österreich nicht künstlich befruchten lassen können. Dagegen hatte ein lesbisches Paar geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den VfGH daraufhin gebeten, das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Die Beschränkung auf heterosexuelle Paare könnte mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) widersprechen, befürchtet der OGH.

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Wie sich die Stellungnahme auf die Entscheidung des VfGH auswirkt, ist nicht klar. Mit einer Entscheidung ist im Herbst zu rechnen.

Begrüßt wurde die Entscheidung der Bioethikkommission von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Ein Kind brauche vor allem Liebe und Zuwendung, da sei es irrelevant, ob es bei seiner Mutter, bei zwei Müttern, zwei Vätern oder bei Mutter und Vater aufwächst, so Heinisch-Hosek. Sie werde sich weiterhin für ein Fallen des Fortpflanzungsverbotes stark machen.

Auch Bundesrat Marco Schreuder, Grüner Sprecher für Lesben-, Schwulen-, und Transgenderangelegenheiten freut sich über die Empfehlung. Er betont: „Diese Entscheidung wurde auf Basis von wissenschaftlicher Erkenntnis getroffen und die ist um einiges wichtiger als irgendwelche moralische Vorstellungen und Fantasien.“

Gegen eine Aufhebung des Verbots der künstlichen Befruchtung für Lesben und Alleinstehende ist der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng. Jedes Kind habe ein Recht auf Mutter und Vater „und braucht die Geschlechterspannung der beiden zur Entwicklung“. Dieses Recht dürfe einem Kind nicht „geplant und bewusst“ verwehrt werden, so der als konservativ geltende Bischof.

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