Freitag, 26. April 2024
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Safer Sex für HIV-Positive straffrei

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Endgültig abgeblitzt ist ein Grazer Staatsanwalt mit seinem Versuch, einen HIV-Positiven für Safer Sex vor Gericht zu bringen. Das berichtet das Rechtskomitee Lambda (RKL).

Ins Rollen gekommen war der Fall durch einen zweiten HIV-Positiven. Er beschuldigte den bisher unbescholtenen Mann mehrere Jahre nach einem Date, ihn mit dem Virus angesteckt zu haben. Später kam heraus, dass der mehrfach Vorbestrafte zuvor versucht hat, den Mann zu erpressen und auch andere Risikokontakte hatte sowie heroinsüchtig war.

Der Vorbestrafte wurde wegen versuchter Erpressung angezeigt, das Verfahren „wegen der widerstreitenden Aussagen“allerdings gleich wieder eingestellt. Das Strafverfahren gegen das unbescholtene Opfer der Erpressung wollte der Staatsanwalt aber durchziehen.

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Ungeschützter Sex zwischen HIV-Positiven sei strafbar, so die Meinung des Staatsanwalts. Dazu gehörte für ihn – entgegen sämtlicher auch staatlich propagierter Safer-Sex-Regeln – auch Oralverkehr ohne Abspritzen in den Mund.

Das Landesgericht (LG) für Strafsachen in Graz war nicht dieser Meinung. Es verweigerte die Anberaumung einer Hauptverhandlung und wies die Anklage der Staatsanwaltschaft zurück. Das Gericht wies den Staatsanwalt darauf hin, dass Sex zwischen HIV-Positiven nicht strafbar sei – und die Staatsanwaltschaft nicht einmal versucht hatte, zu klären, ob der vorbestrafte Drogenabhängige schon vor dem gemeinsam Sex mit dem HI-Virus infiziert war. Außerdem seinen die unterschiedlichen Ansteckungswahrscheinlichkeiten bei Anal- und Oralverkehr zu berücksichtigen, so das Gericht weiter.

Der Staatsanwalt ließ sich dadurch nicht beirren. Er erhob Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts – und blitzte auch eine Instanz höher ab. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Graz bestätigte in der Entscheidung mit der Aktenzahl 8 Bs 40/12m die Zurückweisung der Anklage.

„Nach unerfreulichen Vorfällen der jüngsten Zeit sind wir über die grundvernünftigen Entscheidungen der Grazer Richter hocherfreut“, so der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, der den unbescholtenen Mann vertreten hat.

Für das RKL waren die Versuche des Staatsanwaltes, den Mann vor Gericht zu bringen „absurd“, weil seiner Ansicht nach Sex für HIV-Positive selbst dann ein Verbrechen wäre, wenn sie die vom Gesundheitsministerium propagierten Safer-Sex-Regeln einhalten. Außerdem werde deutlich, wie HIV-Positive durch eine fehlende einheitliche Rechtssprechung erpressbar seien.

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