Donnerstag, 25. April 2024
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Proposition 8 ist dem Ende einen Schritt näher

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In Kalifornien ist Proposition 8, das in der Verfassung verankerte Verbot der Ehe-Öffnung, seinem Ende einen Schritt näher: So hat sich das zuständige Bundes-Berufungsgericht geweigert, eine Entscheidung zu überprüfen, die ein Senat des Gerichts im Februar getroffen hat. Damals haben die Richter Proposition 8 für verfassungswidrig erklärt.

Damit haben Richter in sämtlichen Instanzen Proposition 8 als nicht vereinbar mit der kalifornischen Verfassung erklärt. Den Gegnern der Ehe-Öffnung steht somit nur mehr der Weg an den Obersten Gerichtshof der USA offen, um das Verbot zu retten. Doch auch hier sind die Chancen, abzublitzen, recht groß.

Denn der Oberste Gerichtshof der USA hat zwei Möglichkeiten, wie er auf die Berufung der Gegner der Ehe-Öffnung reagiert: Erstens, er kann den Fall ablehnen. Damit wäre Proposition 8 abgeschafft. Zweitens, er entscheidet sich, den Fall doch zuzulassen. Dann kann er das Urteil des Berufungsgerichts bestätigen – auch dann könnten Lesben und Schwule in Kalifornien wieder heiraten. Oder er entscheidet sich anders als sämtliche Instanzen zuvor und erklärt den Verfassungszusatz für rechtmäßig.

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An diesem letzten Strohhalm klammern sich die selbsternannten „Ehe-Schützer“ nun fest – und sorgen dafür, dass sich das Verfahren weiter in die Länge zieht. Immerhin hat die erste Verhandlung bereits im Jänner 2010 – also vor 30 Monaten – stattgefunden.

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