Samstag, 20. April 2024
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Bayerisches Gericht lehnt Asylantrag von iranischer Lesbe ab

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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage einer Lesbe aus dem Iran abgelehnt, die wegen ihrer sexuellen Orientierung um Asyl angesucht hat. Ihr Antrag wurde bereits vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Das berichtet die deutsche Tageszeitung „Die Welt“.

Die Begründung der Bayreuther Richter: Samira Ghorbani Danesh habe die „Gefährdung ihrer Person im Iran nicht glaubhaft machen können“. Zwar erkannte das Gericht an, dass auch lesbische Handlungen im Iran mit dem Tod bestraft werden. Die Richterin habe „Zweifel an der Verfolgungsgeschichte der Klägerin“, so ein Sprecher des Gerichts gegenüber der „Welt“.

Besonders beschämend ist allerdings die Urteilsbegründung: Die Richterin kommt zu dem Schluss, dass Samira bei einem „entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel, den alle Homosexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen“ trotz Todesstrafe „keine wesentliche Gefahr“ drohe.

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Dass sie durch die öffentliche Aufmerksamkeit, die ihr Fall erregt hat, nun geoutet ist, scheint die Bayreuther Richterin nicht beachtet zu haben.

Samira war im Jahr 2009 mit Hilfe eines Schleppers über die Türkei nach Deutschland geflohen. Die Basidsch, Beamte der Geheimpolizei, hatten zuvor eine Party gesprengt, auf der sie mit ihrer Freundin war. Die beiden Frauen waren seit drei Jahren ein heimliches Paar. Samira konnte sich bei den Nachbarn verstecken. Wie es ihrer Freundin geht, die von den Geheimpolizisten mitgenommen wurde, weiß sie bis heute nicht.

Nach Ablehnung ihrer Klage hat sie nun ein Monat Zeit, Deutschland zu verlassen. Doch ihre Anwältin Gisela Seidler gibt nicht auf: Sie hat einen Folgeantrag auf Asyl gestellt. Eile ist geboten – den der legale Aufenthalt von Samira in Deutschland endet am 30. Juni

Samira hofft, dass die Behörden sie nicht im Stich lassen werden. Und dass Deutschland das Land wird, in dem sie leben und lieben darf, wie sie möchte.

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