Freitag, 29. März 2024
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Weiter keine Eingetragene Partnerschaft in Polen

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In Polen hat das Parlament, der Sejm, einen Gesetzesantrag abblitzen lassen, der die Einführung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften für Lesben und Schwule vorgesehen hatte. Stattdessen wollen die Abgeordneten noch im Juli das Gesetz gegen Verhetzung auf homophobe Äußerungen ausweiten.

Eigentlich war klar, dass das Gesetz, eingebracht am 43. Jahrestag der Unruhen in der New Yorker Christopher Street, keine Chance hat, beschlossen zu werden – in den Rechtsausschuss eingebracht haben es die beiden linken Oppositionsparteien, das „Bündnis der demokratischen Linken“ (SLD) und die linksliberale „Bewegung Palikots“ (RP) trotzdem.

Es sah vor, dass schwule und lesbische Paare auch in Polen die Mindeststandards an gleichen Rechten bekommen und wäre auch unverheirateten heterosexuellen Paaren offen gestanden.

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Doch der Rechtsausschuss des Sejm hat den Entwurf in der Sitzung vom 28. Juni abblitzen lassen – so wurde er nicht einmal im Plenum des Parlaments diskutiert.

Offizielle Begründung: Die Einführung Eingetragener Partnerschaften in Polen könnte gegen die Verfassung verstoßen. Denn diese lasse nur den Schutz der traditionellen Ehe zu, Platz für eine Institution für gleichgeschlechtliche Paare mit ähnlichen Rechten gebe es nicht, erklärte der Verfassungsrechts-Professor Dariusz Dudek von der Katholischen Universität Lublin den Abgeordneten. Dabei bezog er sich auf den 18. Artikel der Verfassung, der die heterosexuelle Ehe, Familie, Mutter- und Elternschaft unter ausdrücklichen Schutz stellt.

Experten von staatlichen Hochschulen widersprechen dieser Meinung: Durch einen Status für gleichgeschlechtliche Partnerschaften werde der Schutz der Ehe nicht berührt, betont Ryszard Piotrowski von der Universität Warschau.

Nun hätte nur mehr die Sejmmarschallin, wie die Präsidentin des Unterhauses heißt, die Möglichkeit, das Gesetz wieder zurück ins Parlament zu bringen. Unterstützer der Eingetragenen Partnerschaft haben deshalb eine Facebook-Kampagne gestartet, um die Ewa Kopacz von ihrem Vorhaben zu überzeugen.

„In der Verfassung heißt es, dass der Staat allen Bürgern gehört“, ärgert sich Robert Biedron von der RP, der erste offen schwule Abgeordnete im polnischen Parlament. Deshalb fordert er, dass Lesben und Schwule gleiche Rechte wie Heterosexuelle erhalten – unter anderem im Erbrecht, bei der Bestattung des Partners, bei Entscheidungen über Operationen nach Unfällen sowie das Recht, vor Gericht eine den Partner belastende Aussage zu verweigern.

Die regierende „Bürgerplattform“ (PO) sieht das anders: „Eine andere Regelung als die vorgeschlagene könnte aber möglich sein, eine Partnerschaft könnte als eine Art besonderer Vertrag behandelt werden“, spielt deren Abgeordneter Jerzy Kozdron den Ball flach. Ein dem entsprechendes Projekt hätten Abgeordnete der PO bereits erarbeitet, aber dem Parlament noch nicht vorgelegt.

Doch es gibt aus dem polnischen Parlament auch gute Nachrichten, die die Lage von Lesben und Schwulen betreffen: Die PO hat weiters angekündigt, noch im Juli eine Ausweitung des Gesetzes gegen Verhetzung im Parlament einzubringen. Bis jetzt werden nur Hass-Reden gegen Nationalität, Religion und Rasse bestraft, zukünftig soll auch Verhetzung aufgrund der sexuellen Orientierung und Behinderung verboten werden.

Damit sollten alle „natürlichen Merkmale eines Menschen“ geschützt werden, so ein Sprecher der Bürgerplattform: „Natürliche Merkmale beinhalten das Geschlecht, die Gesundheit, sexuelle Orientierung und Behinderungen“, erklärt er.

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