Dienstag, 23. April 2024
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Samira wird vorerst nicht abgeschoben

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Die Abschiebung der lesbischen Iranerin Samira Ghorbani Danesh ist vorerst gestoppt. Das teilt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Berlin-Brandenburg mit.

Das Gericht in Bayreuth hatte die Beschwerde gegen den Asylantrag von Samira abgewiesen Die Iranerin müsse in ihrer Heimat „bei entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel, den alle Homosexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen“ nach Meinung der Richterin „keine relevanten Verfolgungsmaßnahmen“ befürchten.

Die Begründung sorgte für Empörung, droht doch auch Lesben im Iran die Todesstrafe. Auf Straßenfesten hat der LSVD innerhalb kürzester Zeit 2.000 Unterschriften für die 24-Jährige gesammelt, die bereits dem Bundesnnenministerium übergeben worden sind.

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Nun hat das zuständige Landratsamt Bayreuth die Abschiebung vorläufig ausgesetzt, damit kann der Asylantrag erneut geprüft werden. In erster Instanz konnte Samira dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Gefährdung ihrer Person nicht glaubhaft machen.

Dass es auch anders geht, beweist die Asylpraxis in Großbritannien. Dort hat der Oberste Gerichtshof bereits vor zwei Jahren festgestellt: „Man verweigert einem Homosexuellen sein Grundrecht darauf, der zu sein, der er ist, wenn man ihn dazu nötigt, vorzugeben, seine Sexualität existiere nicht oder sei zu unterdrücken“ – deshalb könne er nicht in den Staat zurück abgeschoben werden, aus dem er geflüchtet ist.

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