Freitag, 19. April 2024
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Bild.de wegen Bericht über schwulen SM-Tod in Berlin gerügt

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Der Deutsche Presserat hat die Online-Ausgabe der „Bild“-Zeitung für ihre Berichterstattung über den Tod eines schwulen Bankers gerügt, der vermutlich bei misslungenen SM-Praktiken in Berlin ums Leben kam.

Wie das „BILDblog“ berichtet, beschwerte sich ein Leser beim Presserat über die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem das Opfer deutlich zu erkennen war. Außerdem war auch der Täter einige Zeit lang auf der Startseite von bild.de unverpixelt zu sehen, auch seine HIV-Infektion wurde erwähnt.

Die „Bild“-Zeitung erwiderte, die Veröffentlichung des Opfers sei „im öffentlichen Interesse“, da sich der beanstandete Beitrag von einem „spektakulären und Aufsehen erregenden Kapitalverbrechen“ handle und „Folgeberichterstattung zu den Berichten über die polizeiliche Suche nach dem Vermissten“ sei. Deshalb liege kein Verstoß gegen den Pressekodex vor, so das Boulevardblatt.

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Dass der Täter einige Zeit unverpixelt zu sehen war, sei ein „bedauerliches Versehen“ gewesen, für das sich die Redaktion entschuldige, so die Rechtsabteilung. Ein Verstoß gegen die Presse-Richtlinien sei es aber ihrer Ansicht nach nicht gewesen, betonen die Juristen. Und selbst wenn es ein Verstoß gewesen wäre, wäre dieser laut „Bild“ nicht schwerwiegend, weil das Bild nur von 0.22 Uhr bis 9.26 Uhr zu sehen war.

Dass über die HIV-Infektion des Täters berichtet wurde, sei ebenfalls kein Verstoß gegen den Pressekodex, so „Bild“. Denn sie trage bei, „dem Leser ein umfassendes Bild von der Tat zu ermöglichen“.

Eine Meinung, die der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates nicht ganz teilt. Er kam zu der Einschätzung, dass die „Bild“-Zeitung gegen den entsprechenden Absatz des Pressekodex verstoßen hat: So haben Opfer von Straftaten Anspruch auf besonderen Schutz. Die Internet-Ausgabe der „Bild“ habe aber das Opfer identifizierbar dargestellt, auf einem unverfremdeten Foto gezeigt, seinen Geburtsort und seinen letzten Wohnorts genannt und den Mann so für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar gemacht. Dazu habe es keinen Anlass gegeben, so der Presserat. Mit der Erwähnung der HIV-Infektion des Täters hätte der Presserat übrigens „bei ausreichender Anonymisierung“ des Mannes kein Problem gehabt.

Der Deutsche Presserat hat für den beanstandeten Artikel eine Rüge ausgesprochen – sie ist das schärfste Mittel, das dem Gremium zur Verfügung steht. Die Rüge wurde nun unter dem Artikel veröffentlicht.

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