Donnerstag, 25. April 2024
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Dem Freund die Kehle durchgeschnitten – 14 Jahre Haft

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In Heilbronn im deutschen Bundesland Baden-Württemberg hat das Landgericht einen 27-jährigen Mazedonier wegen Totschlags zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Höchststrafe für Totschlag liegt bei 15 Jahren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er am 12. Dezember 2010 mehrfach „mit voller Wucht“ mit einem Messer auf seinen damaligen Freund, einen 51-jährigen Krankenpfleger, eingestochen und ihm anschließend die Kehle durchgeschnitten hat.

Zuvor hatten die beiden einen heftigen Streit, dessen Grund sich aber nicht feststellen ließ – der Mazedonier schwieg während des gesamten Prozesses. Deshalb konnte der Richter den Mann nur wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes verurteilen. „Wir haben die günstigste Variante gewählt: Dass es nichts war, das hinsichtlich Habgier oder Heimtücke eine Rolle gespielt hat“, sagte er.

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Auch Besucher eines Schwulenlokals, in das der Angeklagte nach der Tat ging, konnten keinen Hinweis auf ein Motiv liefern. Die Zeugen erinnerten sich aber, dass der Mazedonier „total angespannt“ war und „völlig fertig“ aussah: „Als ob mit ihm was nicht stimmte.“

Der Inhaber der Bar erzählte, der 26-Jährige habe ihn um Geld gebeten: Er müsse nach Mazedonien – weil er seinen Freund heiraten wolle und in Mazedonien Unterlagen für die Hochzeit holen müsse. Einer anderen Bekannten soll der Mann erzählt haben, sein Freund habe ihn aus der Wohnung geworfen.

Überführt wurde der 27-Jährige durch eine blutige Jeans, die am Bahnhof des Tatorts gefunden wurde. An ihr konnten Blutspuren des Opfers und DNA-Spuren des Angeklagten nachgewiesen werden. Auch Einweghandschuhe mit der DNA des Angeklagten, die auf der Leiche lagen, galten für das Gericht als sicherer Tatbeweis.

Der Mazedonier hatte sich am Tag nach der Tat abgesetzt, konnte aber im August 2011 in Serbien festgenommen und anschließend nach Deutschland ausgeliefert werden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Für den Richter gab es keine Milderungsgründe. Die Strafe wurde wegen des Tatbildes, der Umstände und der hohen Gewalt so hoch angesetzt.

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