Freitag, 19. April 2024
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Harte Urteile im Berliner ‚Zuhälter-Mord‘

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Harte Strafen gibt es im Berliner „Zuhälter-Mord“: Die beiden Angeklagten, zwei litauische Escorts, wurden heute Mittag vom Berliner Landgericht wegen heimtückischen Mordes zu siebeneinhalb und acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten, der 19-jährige Jokubas S. und der ein Jahr ältere Sergejus A., haben gestanden, ihren Zuhälter Anfang November in dessen Wohnung im Berliner Stadtteil Tempelhof mit einem Polster erstickt zu haben. Zuvor hatten sie den angetrunkenen Mann gefesselt, dann flüchteten sie mit Geld und Wertsachen des 37-Jährigen.

Der Richter folgte damit der Forderung der Staatsanwältin. Diese hatte achteinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Strafe von fünf Jahren und vier Monate: „Der Tod war der einzige Ausweg, diesem Tyrannen zu entkommen“, so Jokubas S. vor Gericht.

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Das glaubte die Staatsanwältin nicht: „Er war ein übler Zeitgenosse, aber das rechtfertigt nicht seine Tötung. Für die Angeklagten bestand keine ausweglose Zwangslage.“, entgegnete sie. Außerdem hätten sich die beiden jungen Männer stundenlang allein bewegen können und hatten laut Zeugen außerdem ihre Pässe, so die Anklage weiter.

Schlagzeilen machte der Prozess unter anderem auch, weil Jokubas S. eine Beziehung mit dem NDR-Moderator Frank Breuner hat. Die beiden Männer sind mittlerweile verlobt. Breuner hat zugunsten des jungen Mannes ausgesagt.

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