Freitag, 29. März 2024
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Polinnen wollen vor Europa-Gericht Eingetragene Partnerschaft erstreiten

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Zwei Polinnen klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für ein Recht auf eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Die Frauen argumentieren, dass ohne eine gesetzlich geregelte Eingetragene Partnerschaft der Schutz des Familienlebens nicht gewährleistet wäre. Dieser ist aber in der polnischen Verfassung verankert.

Die beiden Frauen, die anonym bleiben wollen, sind seit acht Jahren zusammen. Am 16. August 2010 sind sie in Edinburgh eine Eingetragene Partnerschaft nach britischem Recht eingegangen. Diese wird aber von den polnischen Behörden nicht anerkannt. Dadurch werden sie aber beispielsweise steuerlich benachteiligt.

Vor ihrer Klage in Straßburg sind die Frauen zunächst durch sämtliche Instanzen des polnischen Rechtssystems gegangen: Mit der Verhandlung von drei verschiedenen Fällen wollen die Frauen bewiesen haben, dass die polnischen Rechtsvorschriften keinerlei Rechte und keinen Schutz von gleichgeschlechtlichen Beziehungen gewähren.

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Vor dem Gericht in Straßburg werden die Frauen von Adam Bodnar vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende der Helsinki-Stifung für Menschenrechte ist zuversichtlich: „Ich hoffe, dass diese Klage die Rechtsprechung des Gerichtshofes durchbrechen wird, der bisher immer entschieden hat, dass die Frage der Regulierung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vom Willen der einzelnen Staaten abhängt“, erklärt er. Immerhin gebe es in dreizehn europäischen Ländern Eingetragene Partnerschaften, acht Staaten Europas hätten mittlerweile die Ehe geöffnet.

Und auch, wenn sich das Gericht mit seiner Entscheidung Zeit lässt, könnte Polen bald das vierzehnte Land werden: Denn im Sejm, dem polnischen Parlament, gibt es derzeit drei verschiedene Gesetzentwurfe zur Einführung von Eingetragenen Partnerschaften: Je einen von den oppositionellen „Bündnis der demokratischen Linken“ (SLD) und der „Bewegung Palikots“ (RP) sowie einen von der rechtsliberalen Regierungspartei „Bürgerplattform“ (PO).

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