Dienstag, 16. April 2024
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Doppelbett verwehrt: Schwules Paar klagt Bed-&-Breakfast-Besitzerin

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Mehr als zwei Jahre, nachdem in Großbritannien einem schwulen Paar ein Doppelbett in einem Bed & Breakfast verweigert wurde, ist der Fall nun vor Gericht gelandet.

Es war im März 2010, als der 64-jährige Michael Black und sein fünf Jahre jüngerer Partner John Morgan bei Susanne Wilkinson im Cookham in der Grafschaft Berkshire übernachten wollten. Doch die Zimmerwirtin verweigerte den beiden Männern ein Doppelbett.

Für die Menschenrechtsorganisation „Liberty“, die sich um den Fall kümmert, ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Wilkinsons Anwälte verneinen dies: Besitzer eines Bed & Breakfast haben das Recht, unverheirateten Paaren ein Doppelbett zu verweigern – und Black und Morgan waren weder verheiratet noch in einer Eingetragenen Partnerschaft.

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Wilkinson selbst ergänzte, dass sie einer Sünde Vorschub geleistet hätte, wenn sie den beiden Männern ein Doppelbett zur Verfügung gestellt hätte. Als Sünde gilt für die vierfache Mutter jede Art von Sex außer der in einer heterosexuellen Ehe.

Das Ziel der beiden Männer: Eine offizielle Bestätigung, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wurden. Wenn sie den Fall gewinnen würden, wäre eine Entschädigung von 1.800 Pfund pro Person angemessen, meinen sie. Diesen Betrag würden sie einer wohltätigen Organisation spenden.

Ein Urteil wird innerhalb der nächsten zwei Wochen erwartet.

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