Freitag, 19. April 2024
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Bioethik-Kommission für künstliche Befruchtung bei lesbischen Paaren

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Die Bioethik-Kommission im Bundeskanzleramt empfiehlt, die künstliche Befruchtung durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) künftig auch lesbischen Paaren zu gestatten. Derzeit ist das gesetzlich verboten. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) dazu fällt bis 13. Oktober.

Wie die 25-köpfige Kommission am Freitag bei einer Pressekonferenz mitgeteilt hat, befürworten sie den Zugang zur Fortpflanzungstermin auch für lesbische Paare sowie allein stehende Frauen. Die Leihmutterschaft soll aber weiterhin verboten bleiben. Für schwule Paare empfehle die Kommission die Freigabe der Adoption, sagte Kommissions-Vorsitzende Christiane Druml.

Die Entscheidung fiel aber nicht einstimmig: Eine Minderheit innerhalbder Kommission lehnte die Öffnung der IVF für alleinstehende Frauen und lesbische Paare ab. Eines der Argumente der Gegner: Kinder bräuchten auch einen Vater.

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Damit teilt die Bioethik-Kommission die Meinung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Für diesen ist es verfassungswidrig, dass – wie es derzeit im Gesetz heißt – „medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig“ ist. Dieses Verbot widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), so der OGH.

Deshalb hat der OGH beim Verfassungsgericht eine Prüfung des Fortpflanzungsmedizingesetzes beantragt. Dieses entscheidet darüber in seiner Herbst-Session, die bis 13. Oktober dauert. Teilt der VfGH die Meinung von OGH und Bioethik-Kommission, ist eine der zentralen Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft Geschichte.

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