Mittwoch, 24. April 2024
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Kopfgeld und Strafanzeige gegen ‚kreuz.net‘

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Seit Jahren hetzt die radikalkatholische Website „kreuz.net“ gegen Lesben, Schwule, Juden und Liberale. Mit ihren Hasstiraden nach dem Tod des beliebten deutschen Komikers dürften sie aber den Bogen überspannt haben. Der Verlag Bruno Gmünder hat ein Kopfgeld auf die Macher der Seite ausgesetzt, und der LSVD hat Strafanzeige gegen die offiziell in den USA beheimatete Seite erstattet.

Anonymus attackiert kreuz.net

Am Freitag haben die Netzaktivisten von Anonymus die Webseite beinahe lahm gelegt: Durch eine Denial-of-Service-Attacke (DDoS) war „kreuz.net“ am Freitag kaum zu erreichen. Auch Samstag nachmittag war der Server für einige Stunden offline, bis er gegen Abend unter einer neuen IP-Adresse wieder erreichbar war,

Dabei haben die Radikalchristen schon Erfahrung mit solchen Angriffen: Informationen des deutschen Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ zufolge musste die Seite schon öfter umziehen, bleib aber schlußendlich immer online. „Kreuz.net auszuheben wäre eine Aufgabe für einen Geheimdienst oder eine internationale Kooperation von Fahndern – ohne das wird es wohl kaum klappen“, so die Bilanz des „Spiegel“.

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15.000 Euro für die Identität der Macher

Ein Grund defür: Die Macher von „kreuz.net“ agieren anonym, im Impressum steht eine kalifornische Adresse, der Webmaster sitzt offiziell in Panama. Damit sind Angriffe juristisch kaum fassbar. Wäre aber bekannt, wer auf der Seite hetzen würde, und würde diese Person beispielsweise in Österreich oder Deutschland sitzen, könnte sie auch rechtlich belangt werden.

Diesen Ansatz verfolgt der Bruno Gmünder Verlag in Berlin: Der schwule Verlag, unter anderem bekannt durch die Zeitschrift „Männer“ und den „Spartacus“ Gay Guide, hat ein Kopfgeld von 15.000 Euro für Informationen ausgesetzt, die zur Aufdeckung der Hintermänner führen.

„Wir haben lange bei kreuz.nets Homohobie zugesehen. Aber jetzt hat das Treiben dieser Katholiban eine Dimension und so viel öffentliche Aufmerksamkeit erreicht, dass jedes stillschweigende Zusehen zu einer Art Mittäterschaft werden würde“, erklärt Tino Henn, Vorsitzender der Geschäftsführung bei Bruno Gmünder.

Der Verlag betonte, er stehe grundsätzlich für das Recht auf Meinungsfreiheit, sehe durch die Äußerungen von „kreuz.net“ aber Artikel 5 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes verletzt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Deshalb setzt der Bruno Gmünder Verlag 15.000 Euro Belohnung für Informationen über die deutschen Hintermänner von „kreuz.net“ aus. Diese können über die E-Mail-Adresse stopptkreuznet@brunogmuender.com deponiert werden.

Strafanzeige gegen „kreuz.net“

Zusätzlich haben unter anderem auch der Bruno Gmünder Verlag und der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Strafanzeige gegen „kreuz.net“ erstattet. „Normalerweise lässt der LSVD diese Hetzer rechts liegen, denn sie haben keinen Einfluss auf die Mehrheitsmeinung in der Gesellschaft. Aber es ist empörend, dass die Hetzer von ‚kreuz.net‘ selbst angesichts des Todes jeglichen menschlichen Respekt vermissen lassen. Die Macher von Kreuz.net verstecken sich feige in der Anonymität, um für ihre menschenverachtende Hasspropaganda nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das muss ein Ende haben. Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Sicherheitsbehörden ihrer Pflicht nachkommen und auch bei homophoben Straftaten intensiv ermitteln. Mit dem billigen Verweis auf den Server im Ausland ist es nicht getan“, erklärt LSVD-Sprecher Manfred Bruns.

Ohne Kenntnis der Hintermänner sind diese Anzeigen aber chancenlos: Im Jänner 2008 musste bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen „kreuz.net“ eingestellt werden. Weil die Website in den USA gehostet wird und ein Rechtshilfeersuchen abschlägig beschieden wurde, gab die Staatsanwaltschaft Berlin seinerzeit bekannt: „Im Zuge der Ermittlungen ist es nicht gelungen, einen Tatverdächtigen namhaft zu machen“.

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