Samstag, 20. April 2024
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Höchstgericht bestätigt St. Petersburger Gesetz gegen ‚Homo-Propaganda‘

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Das Gesetz gegen „Anti-Homo-Propaganda“ in St. Petersburg entspricht der russischen Verfassung. Der Oberste Gerichtshof Russlands hat eine Klage einiger schwul-lesbischer Gruppen gegen das Gesetz abgewiesen. Die Begründung des Gerichts ist noch nicht bekannt.

Urteil für Aktivisten „erwartbar“

Für russische Aktivisten ist die Entscheidung des Gerichts nicht überraschend: „Dieser Richterspruch passt sich in die staatliche Politik ein“, meint Oleg Grannikow, der Gründer von „LGBT-Grani“. Dazu gehören auch für den Westen seltsam anmutende Gesetze über ausländische Agenten oder verschärfte Kontrollen des Internets oder das Urteil gegen Pussy Riot. „Hier passieren Dinge, die eigentlich gar nicht sein können“, seufzt er.

Das St. Petersburger Gesetz, das in seiner Formulierung Homosexualität mit Pädophilie gleichsetzt, ist europaweit umstritten. Obwohl 270.000 Menschen eine Petition dagegen unterschrieben haben, ist es nach wie vor in Kraft. Der Initiator des Gesetzes, der Abgeordnete Vitali Milonow von der Putin-Partei „Einiges Russland“, ließ sogar Popstar Madonna verklagen. Sie hatte zu Beginn ihres Konzerts in der russischen Metropole rosa Armbänder als Zeichen der Toleranz austeilen lassen und während des Konzerts „Respekt, Toleranz und Liebe“ für die LGBT-Community von St. Petersburg gefordert.

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„Ja, aber…“ des Höchstgerichts bei ähnlichem Gesetz

Im September hatte das Oberste Gericht Russlands ein ähnliches Gesetz, das in der Provinz Archangelsk gilt, bestätigt. Gleichzeitig machten die Richter aber klar, dass das Verbot von „Homo-Propaganda“ kein Hindernis darstellen darf, „sich allgemeine und neutrale Informationen über Homosexualität zu verschaffen oder diese zu verbreiten bzw. öffentliche Debatten über den sozialen Status der sexuellen Minderheiten zu führen“.

Fraglich ist allerdings, wie die lokalen Behörden diesen Richterspruch interpretieren.

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