Freitag, 19. April 2024
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Schwulem Paar Doppelbett verweigert: 4.400 Euro Schadenersatz

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In Großbritannien muss jene Betreiberin eines Bed & Breakfast, die einem schwulen Paar ein Bett mit Doppelzimmer verweigerte, den beiden Männern nun umgerechnet 4.400 Euro Schadenersatz zahlen.

Der 64-jährige Michael Black und sein 59-jähriger Partner John Morgan wollten im März 2010 im „Swiss Bed and Breakfast“ in Cookham in der Grafschaft Berkshire übernachten. Doch Besitzerin Susanne Wilkinson verweigerte dem Paar das Zimmer aus religiösen Gründen. Die beiden Männer waren erschüttert und klagten – mit Erfolg.

Wilkinson habe das Paar diskriminiert und gegen das britische Anti-Diskriminierungsgesetz verstoßen, so das Gericht. Nun muss die Pensionsbesitzerin den beiden Männern 3.600 Pfund Schadenersatz zahlen, umgerechnet 4.400 Euro.

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Vor Gericht argumentierte Wilkinson, dass sie das Doppelzimmer nicht an Ehepaare oder Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft vermietet. Black und Morgan sind nicht verpartnert.

Das Gericht sah das anders: Für die Richterin ist es erwiesen, dass Wilkinson die beiden „weniger willkommend behandelt hat als sie es mit einem unverheirateten heterosexuellen Paar unter den gleichen Umständen gemacht hätte“.

Die Pensionsbesitzerin, deren Prozesskosten eine christliche Organisation übernommen hatte, überlegt Zeitungsberichten zufolge, gegen das Urteil zu berufen. „Wir glauben, ein Mensch sollte in seinen eigenen vier Wänden frei nach seinen ernsthaften Überzeugungen handeln dürfen, wenn es um die Ehe geht, ohne das Gesetz fürchten zu müssen. Anti-Diskriminierungsgesetze sind zu weit gegangen, als sie begonnen haben, sich in das Heim einer Familie einzumischen“, sagte sie dem „Guardian“.

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