Samstag, 20. April 2024
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Schwuler für 13 Monate in Isolationszelle gesteckt: Türkei verurteilt

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Die Türkei hat die Menschenrechte verletzt, weil sie einen schwulen Gefangenen wegen seiner sexuellen Orientierung mehr als ein Jahr in Isolationshaft gesteckt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg festgestellt.

Geklagt hatte ein heute 23-jähriger Mann, der im Jahr 2008 wegen Betrugs in der Mittelmeerstadt Izmir inhaftiert wurde. Anfang 2009 beschwerte er sich, dass er von seinen Zellengenossen wegen seiner Homosexualität schikaniert und bedroht würde. Er wollte in eine andere Zelle, am Besten mit anderen schwulen Insassen.

Das wurde ihm verweigert – stattdessen kam er in eine Isolationszelle, in der normalerweise Gewalttäter kurzfristig verwahrt wurden. Diese Zelle war nur sieben Quadratmeter groß, schmutzig und voller Ratten. Sie hatte kein Waschbecken, sondern nur ein Bett und eine Toilette. Der Kläger verbrachte mehr als 13 Monate in diesem Loch. Alle Anträge auf Verlegung wurden abgelehnt. Nach dem Ende seiner Haft musste der Mann wegen einer schweren Depression behandelt werden.

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Nun stellte der EGMR fest, dass die türkischen Behörden in diesem Fall gegen Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen haben. Der kläger sei „unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung“ ausgesetzt gewesen. Außerdem sei er diskriminiert worden, was in Artikel 14 verboten wird.

Dem 23-Jährigen wurde eine Entschädigung in der Höhe von insgesamt 22.000 Euro zugesprochen. Es war das erste Mal, dass der EGMR eine Diskriminierung von Lesben, Schwulen oder Transgendern mit einem Verstoß gegen Artikel 3 begründet.

Für den europäischen Lesben- und Schwulenverband ILGA-Europe ist dieser Fall nur einer von vielen: „Die Misshandlung von LGBT-Häftlingen ist zwar nur schlecht dokumentiert, aber ein ernstes Problem in mehreren Mitgliedsstaaten des Europarats“, heißt es in einer ersten Reaktion auf das Urteil.

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