Freitag, 29. März 2024
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Klage gegen Madonna in St. Petersburg wurde abgewiesen

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Ein Gericht in St. Petersburg hat die Klage gegen Megastar Madonna zurückgewiesen. Eine der Putin-Partei „Einiges Russland“ nahestehende Gruppe wollte die Sängerin wegen Schwulenpropaganda und Verletzung religiöser Gefühle auf umgerechnet 8,3 Millionen Euro verklagen.

Madonna hatte während ihres Konzerts in St. Petersburg rosa Armbänder als Zeichen der Toleranz und Solidarität verteilen lassen. Sie forderte „Respekt, Toleranz und Liebe“ für Schwule und Lesben in St. Petersburg. Auf ihrem Rücken prangte der Schriftzug „Keine Angst“.

Für die zehn Kläger der „Gewerkschaft der Bürger Russlands“ ein Verstoß gegen das Anti-Homo-Propaganda-Gesetz. Und weil sie während des Konzerts auf ein orthodoxes Kreuz trat, habe sie die „religiösen Gefühle gläubiger Konzertbesucher“ verletzt und einen „kolossalen moralischen Schaden“ verursacht.

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Doch vor Gericht scheiterten die Aktivisten. Sie müssen nun auch für die Anwaltskosten der mitangeklagten Konzertveranstalter aufkommen. Einer der Antragsteller kündigte Berufung an. Doch dort sieht man die Berufung gelassen: Immerhin habe nur einer der Kläger das Konzert persönlich besucht, andere hätten sich lediglich Mitschnitte im Internet angesehen.

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