Samstag, 20. April 2024
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Künstliche Befruchtung: Nach VfGH-Urteil ist Gesetzgeber gefordert

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Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht darüber entscheidet, ob auch alleinstehende und lesbische Frauen Zugang zu künstlicher Befruchtung haben sollen, sieht die HOSI Wien nun die Politik gefordert.

HOSI Wien: Politik muss Gesetz ändern

HOSI-Wien-Obfrau Luzia Hütter bedauerte die Entscheidung des VfGH, aus formalen Gründen nicht über den Antrag des Obersten Gerichtshofs zu entscheiden. Sie bedeute, „dass nunmehr die Politik gefordert ist, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, damit der bestehende gesetzliche Ausschluss alleinstehender und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebender Frauen vom Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung beseitigt wird“, so Hütter.

Dabei verweist sie auf die Empfehlung der Bioethik-Kommission im Bundeskanzleramt, die ebenfalls eine Ende der Einschränkungen fordert. Denn die „alltägliche Praxis“ zeige, „dass Frauen, die schwanger werden können und es wollen, es auch werden, selbst wenn sie alleinstehend oder lesbisch sind. Sie werden daher – wie bisher schon – Samenbanken im benachbarten Ausland in Anspruch nehmen oder sich die ‚Befruchtung‘ im Freundeskreis organisieren. Daher wäre es vernünftiger, das Gesetz zu ändern“, ist die HOSI-Wien-Obfrau überzeugt.

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Schreuder: Gesetz an Realität anpassen

Das fordert auch der Grüne Bundesrat Marco Schreuder: „Ich habe bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass wir uns vor Augen halten müssen, dass lesbischen Frauen, denen ein Geschlechtsverkehr entgegen ihrer sexuellen Orientierung nicht zumutbar ist, mit der derzeitigen Regelung jede Fortpflanzung untersagt bleibt“.

Auch er fordert, dass das Gesetz an die Lebenswirklichkeiten alleinstehender Frauen und lesbischer Paare angepasst wird.

„Kirchliche Lebensschutzexpertin“ verteidigt Gesetz

Verteidigt wird die derzeitige strenge Regelung hingegen von konservativen Kreisen wie der „kirchlichen Lebensschutzexpertin“ Stephanie Merckens, die auch Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt ist. Für sie wäre eine Liberalisierung „rein wunscherfüllende Medizin“, die „mit dem therapeutischen Ansatz, den das Fortpflanzungsmedizingesetz konsequent verfolgt, nichts mehr zu tun“ hätte. Es sei erstaunlich, „dass der OGH diesen biologischen Unterschied bei männlich homosexuellen Paaren zwar akzeptiert und sogar selbst hervorhebt, bei weiblich homosexuellen Paaren aber übersieht“, sagte Merckens gegenüber „Kathpress“.

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