Donnerstag, 18. April 2024
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Zwangs-HIV-Test sorgt in Sachsen-Anhalt für Aufregung

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In Sachsen-Anhalt hält das Innenministerium an seinen Plänen für einen Zwangs-Aidstest unter bestimmten Voraussetzungen fest. Dieser soll den „Schutz von Personengruppen verbessern“, heißt es. Von Verbänden und politischen Parteien kommt harsche Kritik an den Plänen.

So sieht der Entwurf für das neue „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ künftig unter bestimmten Bedingungen Zwangstests auf Hepatitis und HIV bei Risikogruppen vor. Das Ministerium betont, es handle sich dabei aber nur um vereinzelte Tests unter bestimmten Bedingungen und mit Genehmigung eines Richters – zum Beispiel, wenn ein Rettungssanitäter sich während eines Einsatzes am Drogenbesteck eines Abhängigen sticht oder ein Polizist bei einer Festnahme verletzt würde.

Damit könnte Gefahr von Personen abgewendet werden, betont das Ministerium: So könnte der entsprechende Sanitäter dann zielgerichtet eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) machen, um sich nicht mit HIV zu infizieren.

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Quer durch alle politischen Lager kommt Kritik an dem Entwurf. „Wenn ein solches Gesetz in Sachsen-Anhalt Realität wird, werden die Grundrechte zur Disposition gestellt“, so die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP zur Tageszeitung „Die Welt“. Die Bundesregierung stuft es als verfassungswidrig ein. Schwere Bedenken aus medizinischen und ethischen Gründen gibt es auch vom Robert-Koch-Institut (RKI). Auch Lesben- und Schwulenverbände und die Aidshilfen kritisieren das Gesetz.

Im Innenministerium von Sachsen-Anhalt will man die Kritik unterdessen nicht gelten lassen: Was das Gesetz nicht werden soll, ist allerdings ein Zwangstest von Randgruppen wie schwulen Männern, wie es in einigen Medien den Anschein hatte. Ähnliche Regelungen würden bereits in Hamburg, Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern gelten. Auch in Niedersachsen ist ein entsprechendes Gesetz bereits seit Jahren in Kraft.

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