Samstag, 20. April 2024
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CDU streitet um faire Steuern für schwule und lesbische Paare

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In Hannover hält die derzeit in Deutschland regierende Christdemokratische Union (CDU) morgen und Mittwoch ihren Parteitag ab. Es dürfte auch eine Richtungsentscheidung zwischen progressiven und konservativen Kräften werden. Nagelprobe dabei: Der Umgang der CDU mit homosexuellen Lebensgemeinschaften.

13 Abgeordnete wollen mehr Rechte für Homo-Paare

Denn dreizehn Bundestags-Abgeordnete der CDU fordern in einem Initiativantrag eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Das Ehegattensplitting ist ein Steuervorteil, der in Deutschland derzeit nur Ehepaaren zusteht. Damit dieser Antrag diskutiert wird, muss er allerdings zunächst von dreißig Delegierten unterstützt werden.

Und auch sonst weht den dreizehn Abgeordneten ein rauher Wind entgegen: Denn die CDU-Spitze unterstützt einen anderen Antrag, der die steuerliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften ablehnt – und dabei auf die „besondere Förderwürdigkeit von Ehe und Familie“ hinweist. Auch die Parteichefin, Bundeskanzlerin Angela Merkel, lehnt eine Gleichbehandlung homosexueller Paare im Steuerrecht ab.

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Merkel will Konservative hätscheln und stellt sich gegen Gleichstellung

In einem Interview mit der Zeitung „Bild am Sonntag“ sagte die Kanzlerin, persönlich möchte sie „die steuerliche Privilegierung der Ehe beim Splitting-Tarif erhalten, weil unser Grundgesetz die Ehe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Familie sieht und beide unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt“.

Schützenhilfe bekommt die Kanzlerin dabei von der bayerischen Schwesterpartei CSU: Auch deren Chef, Ministerpräsident Horst Seehofer, beharrte in der „Welt am Sonntag“ darauf, dass es „auch in Zukunft eine Form der Privilegierung von Ehe und Familie geben muss“.

Droht die nächste Schlappe vor dem Höchstgericht?

Dabei droht der CDU durch die Einzementierung ihrer Haltung die nächste Schlappe vor einem Höchstgericht. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt sich bereits mit der Frage, ob es rechtmäßig ist, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern das Ehegattensplitting vorzuenthalten. Eine Entscheidung wird für 2013 erwartet. Mehrere Finanzgerichte haben bereits entschieden, dass schwule und lesbische Paare bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter das Splitting in Anspruch nehmen können.

Dabei geben sich die CDU-Spitzen sonst recht homofreundlich: Fraktionschef Volker Kauder sagte, die gleichgeschlechtliche Partnerschaft sei breit akzeptiert. Nur beim vollen Adoptionsrecht und Ehegattensplitting gebe es Vorbehalte: „“Mein Eindruck ist, dass viele Leute beides mit dem Kernbereich der Ehe verbinden.“ Auch Merkel halte es für richtig, „dass wir in den letzten Jahren auf einigen Gebieten eingetragenen homosexuellen Partnerschaften gleiche Rechte wie Ehen gegeben haben, etwa bei der Erbschaftsteuer oder beim Dienstrecht der Beamten“.

Kopfschütteln hinter vorgehaltener Hand

Wichtige Punkte, wie eben das Ehegattensplitting oder die zumindest teilweise Öffnung des Adoptionsrechts, spart die CDU allerdings aus. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak, der für die Gleichstellung streitet, kann das nicht verstehen. Er sagte der „Berliner Morgenpost“, es gehe um das politische Signal, „dass die Union in großen Teilen moderner denkt, als mancher das glauben will oder es früher der Fall war“. Und auch ein hohes CDU-Mitglied, das nicht genannt werden möchte, findet es „selten dämlich“, das Thema aufzurufen, da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu ausstehe und dessen bisherige Rechtsprechung eine Gleichstellung der Homosexuellen vermuten lasse.

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