Dienstag, 23. April 2024
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Sex-Partner bei SM-Session getötet: Berliner zu 39 Monaten Haft verurteilt

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Zu 39 Monaten Haft hat das Berliner Landgericht den 44-jährigen Michael S. verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im Jänner dieses Jahres den 37-jährigen Carsten S., Mitarbeiter einer Bank und einer Gay-Sauna, bei einer SM-Session getötet und dessen Leiche anschließend zerstückelt und gekocht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frage im Gerichtssaal: War es Mord oder ein Unfall?

Das Gericht konnte keinen Tötungsvorsatz erkennen und verurteilte den Mann deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert, die Verteidigung sprach von einem Unfall und forderte eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung.

Kennengelernt hatten sich die beiden Männer auf der Dating-Plattform Gayromeo. Dort haben sie dich zu einer SM-Session verabredet. Zwar war Carsten S. in einer Beziehung, diesen Teil seiner Sexualität hat er Zeitungsberichten zufolge aber seinem Partner verschwiegen.

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Hat dem Opfer Mund und Nase mit Paketband verklebt

Bei dem Treffen in der Wohnung von Michael S. in Berlin-Mariendorf hat der Angeklagte das Opfer mit Armen und Beinen an seinem Bettgestell gefesselt. Außerdem hat er ihm – mit dessen Einverständnis – mit mehreren Lagen Paketband Mund und Nase verklebt. Dabei ist Carsten S. erstickt, beide Männer standen unter Drogeneinfluss.

Dass Carsten S. sein Einverständnis zum Verkleben der Atemwege gegeben hat, schützt Michael S. nicht vor Strafe, machte das Gericht in seinem Urteil klar. Die Zustimmung sei wegen der objektiven Lebensgefahr „sittenwidrig“ gewesen. Denn in der Praxis bleiben nur 20 Sekunden, um Schlimmstes zu verhindern, heißt es im Urteil. Bei einem früheren Date von Michael S. war es bereits bis zur Bewusstlosigkeit des Opfers gekommen, so die Richter.

Verteidigung sah Mitschuld des Opfers an seinem Tod

Die Verteidigung argumentierte, dass Michael S. bereits mit mehreren Männern SM-Sex hatte, ohne dass etwas passiert wäre. Außerdem habe das Opfer über seine Todessehnsucht gesprochen und sei – so die Behauptung der Verteidigung – an seinem Tod mitschuldig. Außerdem habe der Angeklagte versucht, das Opfer wiederzubeleben.

Das sah die Staatsanwältin anders: Immerhin habe Michael S. nicht den Notruf verständigt, sondern versucht, die Leiche loszuwerden: In der Badewanne zerstückelt er sie in sechs Teile. Um Leichengeruch zu verhindern, wickelt er sie fest ein und kocht den Kopf. Die Beamten finden ihn bei der Festnahme von Michael S. noch im Topf.

Wollte Michael S. die Polizei in die Irre führen?

Außerdem kreidet ihm die Staatsanwältin an, er habe versucht, die Polizei zu täuschen: Etwa drei Wochen nach dem Verschwinden des Bankmitarbeiters brachte er dessen Tasche zur Polizei. Den Beamten sagte er, den Vermissten wohl als Letzter gesehen zu haben. Doch als die Polizei vor der Tür stand, um aufgrund einer Vermisstenanzeige des Lebensgefährten des Opfers weiter zu forschen, lag er mit aufgeschnittenen Pulsadern in der Wanne.

Bei seiner Festnahme habe Michael S. außerdem in einer ersten Reaktion davon gesprochen, sein Date „umgebracht“ zu haben. Bei der Festnahme versuchte er, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen.

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