Samstag, 20. April 2024
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HIV-Positiver trotz Safer Sex vor Gericht – Freispruch

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Einen Freispruch gab es heute in Wien für jenen HIV-Positiven, der wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor Gericht gelandet ist, obwohl er nur Safer Sex praktiziert hat. Die Richterin war überzeugt, dass er sich „völlig richtig“ verhalten habe.

Der 37-Jährige hatte zwischen Sommer 2008 und Frühjahr 2009 mehrmals mit einem Zivildiener, der sich in ihn verliebt hatte, ungeschützten Oralverkehr. Dabei hat er sich an die Safer Sex-Regeln gehalten und nicht in den Mund des jungen Mannes ejakuliert.

Anzeige aus enttäuschter Liebe

Der Mann hatte erst während der Beziehung von seiner Infektion erfahren und teilte ihm dies auch erst nach einigen Monaten mit. Nachdem die Beziehung nicht, wie vom Zivildiener erhofft, enger wurde, drohte dieser zunächst dem 37-Jährigen mit einer Anzeige. Das machte er schließlich auch. „Ich hatte Angst, HIV zu haben. Ich habe drei bis vier Aidstests gemacht“, erklärte er im Zeugenstand. Er war vor allem aus Enttäuschung über den 37-Jährigen zur Polizei gegangen. Der junge Mann schloss sich außerdem dem Strafverfahren auch als Privatbeteiligter an und verlangte eine finanzielle Wiedergutmachung für die erlittene „psychische Alliteration“, wie es sein Anwalt formulierte.

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Anklage für Graupner „ein Skandal“

Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf, der 37-Jährige landete schließlich heute – mit mehreren Jahren Verspätung – vor Gericht. Helmut Graupner, der Anwalt des Mannes, ist empört: „Man versucht, Leute zu kriminalisieren, die genau das tun, was der Staat von ihnen will. Diese Anklage ist schlicht und einfach ein Skandal.“

Das sah Richterin Eva Brandstetter offenbar ähnlich: Für sie stand „ganz eindeutig fest, dass der Tatbestand auf der subjektiven Tatseite nicht erfüllt wurde“. Mit den praktizierten Regeln wäre keine Gefahr ausgegangen. Es sei „ganz eindeutig, dass Sie sich völlig richtig verhalten haben“, so die Richterin. Für Brandstetter war es klar, dass der 37-Jährige darauf bedacht war, seinen Sexpartner nicht anzustecken.

Der Freispruch für den 37-Jährigen ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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