Freitag, 29. März 2024
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Ist Adoptions-Verbot in Deutschland verfassungswidrig?

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In Deutschland könnte schon bald das Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare zumindest teilweise geöffnet werden. Die derzeitige Regelung könnte verfassungswidrig sein. Das geht aus einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hervor. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigt sich gesprächsbereit.

Konkret geht es um die „sukzessive Adoption“: So haben die Richter in Karlsruhe heute unter anderem über die Beschwerde einer Ärztin aus Münster verhandelt. Ihre Lebenspartnerin hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Das Kind, inzwischen 13 Jahre alt, lebt mit beiden Frauen im gemeinsamen Haushalt – doch die Ärztin darf nicht die zweite Adoptivmutter des Mädchens werden. Als heterosexuelles Ehepaar oder wenn es sich um ein leibliches Kind handeln würde, wäre dies kein Problem.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Höchstgericht haben sich fast alle Experten dafür ausgesprochen, Lesben und Schwulen in solchen Fällen eine Adoption zu ermöglichen. „Es dient dem Wohl des Kindes, wenn eine faktische Beziehung auch rechtlich abgesichert wird“, erklärte Nina Dethloff von der „Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht“. Psychologen betonten, dass sich Kinder in Regenbogenfamilien genauso gut entwickeln wie in anderen Familienformen.

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Das Höchstgericht scheint diese Argumente sehr wohlwollend aufzunehmen. Mehrere Richter dürften in der Verhandlung bereits anklingen lassen, dass sie das Verbot der sukzessiven Adoption für verfassungswidrig halten. Derzeit ist in Deutschland nur die Stiefkindadoption legal. Das bedeutet, dass Schwule und Lesben nur das leibliche Kind des eingetragenen Lebenspartners adoptieren können.

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP freut die Tendenz der Richter. Sie wies darauf hin, dass ein Erfolg der Klage eine entsprechende Gesetzesänderung nach sich ziehen würde. Wenn das Bundesverfassungsgericht entsprechend entscheide, „wäre es doch logisch, dass wir das dann auch umsetzen“, so die Ministerin. Ihre Partei unterstützt das uneingeschränkte Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare, scheitert dabei aber an ihrem konservativen Koalitionspartner.

Bedenken zu einer Öffnung des Adoptionsrechts kamen heute vor dem Bundesverfassungsgericht nur vom konservativen „Deutschen Familienverband“ (DFV). Dessen Präsident Klaus Zeh warnte, die Kinder homosexueller Eltern iefen Gefahr, „Opfer von Stigmatisierung zu werden“. Die Richter ließen sich dadurch aber nicht beeindrucken.

Ein schriftliches Urteil wird für Frühjahr 2013 erwartet.

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