Samstag, 20. April 2024
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Schweiz ermöglicht Stiefkind-Adoption für Homo-Paare

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Der Schweizer Nationalrat hat letzte Woche für die Einführung der Stiefkindadoption für schwule und lesbische Paare gestimmt. Auf eine vollständige Gleichstellung des Adoptionsrechts für Homosexuelle wurde verzichtet. Das Gesetz tritt wahrscheinlich bereits ab Jänner 2013 in Kraft.

Regierung wollte keine vollständige Öffnung

Der Entwurf ist ein Kompromiss der Regierung, des Bundesrates: Zuvor hatte der Ständerat, die Vertretung der Kantone, ein weiter gefasstes Adoptionsrecht beschlossen. Es hätte vorgesehen, dass Personen unabhängig ihres Partnerschaftsstatus ein Kind adoptieren können.

Das ging der Regierung aber zu weit. Sie begründete ihre Ablehnung damit, dass mit einem umfassenden Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2005 nie eine Mehrheit der Schweizer bei einer Volksabstimmung für die Einführung Eingetragener Partnerschaften gestimmt hätten.

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Der nun vom Nationalrat beschlossene Kompromiss sieht vor, dass Lesben und Schwule das leibliche Kind ihres Partners adoptieren können. Für diese Vorlage stimmten 113 Abgeordnete, 64 waren dagegen. Nun muss noch einmal der Ständerat über diese veränderte Vorlage abstimmen.

Die Befürworter argumentierten damit, dass Regenbogenfamilien bereits gesellschaftliche Realität seien – „ob es einem gefällt oder nicht“, so der sozialdemokratische Abgeordnete Carlo Sommaruga. Konservativen Politikern geht aber auch der jetzige Gesetzesentwurf zu weit. Vor der Abstimmung ätzte der sichtlich aufgeregte SVP-Abgeordnete Oskar Freysinger: „Ich bin dagegen, dass man Kinder für solche sexuell-sozialen Experimente missbraucht. Ich bin dafür, dass Kinder in harmonischen Familien aufwachsen, und dazu gehören nun einmal ein Vater und eine Mutter. Soweit ich informiert bin, haben zwei Männer oder zwei Frauen noch nie ein Kind gezeugt.“

Stiefkindadoption in Österreich verboten

Der Entwurf entspricht dem deutschen Modell. In Österreich ist die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare nicht möglich: „Im Partnerschaftsgesetz wird explizit verboten, dass der oder die eingetragene Partnerin das leibliche Kind des oder der Partnerin adoptiert. Dieser Mensch dürfte also laut österreichischem Gesetz jedes Kind der Welt adoptieren, nur nicht das Kind des eigenen Partners oder der eigenen Partnerin“, erklärt Barbara Schlachter von Familien Andersum Österreich (Famos) gegenüber dem ORF. Gegen dieses Verbot wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits Klage eingereicht.

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