Donnerstag, 28. März 2024
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Keine indischen Leihmütter mehr für schwule Paare

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Lesben, Schwule und Alleinstehende dürfen in Indien keine Leihmutter mehr engagieren. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das indische Innenministerium bereits rund um den Jahreswechsel die Regeln verschärft. Eine indische Leihmutter war für viele schwule Paare aus aller Welt eine beliebte Möglichkeit, zu einem eigenen Kind zu kommen.

Wie es auf der Homepage des Innenministeriums heißt, müssen die Antragsteller auf eine Leihmutterschaft „ein Mann und eine Frau sein, die seit mindestens zwei Jahren rechtsgültig verheiratet sind“. Weiters muss die Leihmutterschaft auch in deren Heimat legal sein und anerkannt werden. Außerdem reiche ein Touristenvisum nicht mehr aus, um den Vertrag mit der Leihmutter zu schließen. Weiters müssen die künftigen Eltern eine Versicherung abgeben, dass das in Indien geborenen Kind auch in ihr Heimatland einreisen darf. In den letzten Jahren war es immer wieder vorgekommen, dass durch indische Leihmütter ausgetragenen Kindern im Land ihrer Eltern die Staatsbürgerschaft verweigert wurde.

Indien hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Anlaufpunkt für schwule Paare aus aller Welt entwickelt, die sich ein eigenes Kind wünschen. Schlagzeilen machte der Fall eines norwegischen Paares, dessen Zwillinge in Indien anfangs von Kronprinzessin Mette-Marit betreut wurden. Die Eltern hatten ihr Visum nicht rechtzeitig bekommen, um bei der Geburt der Kinder dabei zu sein. Einer der Männer arbeitet für eine Stiftung des Kronprinzenpaares. Kritiker fürchten eine Ausbeutung armer indischer Frauen in einer „Rent-a-womb“ (Leih eine Gebärmutter)-Industrie.

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