Freitag, 29. März 2024
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Ehe- und Lebenspartner haben bei Witwenpensionen gleiche Rechte

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Lebenspartner haben bei einer österreichischen Pensionskasse die gleichen Rechte wie Ehepartner. Das hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien nun erneut festgestellt. Diesmal betrifft das Urteil die VBV Pensionskassen AG. Ein ähnliches Urteil hat das Gericht bereits bei der Valida Pensions AG gefällt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Erneut geht es um jenen Mann, der bei der Austria Tabak AG angestellt war und nun von Valida und VBV eine Betriebspension erhält. Im Falle seines Todes wollte er seinen Eingetragenen Partner absichern. Auf seine Anfrage hin erklärten die Pensionskassen jedoch, dass sie seinem Partner keine Hinterbliebenenpension zahlen würden – diese stünde nur überlebenden Ehegatten offen.

Der Mann klagte vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien und bekam nun schon zum zweiten Mal recht. Nach dem nicht rechtskräftigen Urteil gegen die Valida Pensions AG im letzten Jahr hat das Gericht nun auch bei der VBV zugunsten des Mannes entschieden: Hinterbliebenenpensionen sind auch an überlebende eingetragene Partner zu bezahlen, unter den gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe wie an überlebende Ehepartner, so die Richter. Das hat auch schon der Gerichtshof der EU bestätigt.

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„Es ist bemerkenswert, dass derart renommierte Unternehmen nicht nur gleichgeschlechtliche Paare offen diskriminieren sondern auch noch hartnäckig daran festhalten und sich sogar gegen den Gerichtshof der Europäischen Union stellen“, wundert sich der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, der den Kläger vertreten hat. „Und wieder einmal muss ein homosexuelles Paar den Gerichtsweg beschreiten, um seine fundamentalen Grundrechte durchzusetzen“.

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