Donnerstag, 25. April 2024
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Deutsches Verfassungsgericht stärkt Adoption durch Homo-Paare

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In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt. Lebenspartnern ist die Sukzessivadoption künftig erlaubt. Das entschied das Höchstgericht in einem heute veröffentlichten Urteil. Auch der Europäische Gerichtshof in Straßburg urteilt heute in einem ähnlichen Fall aus Österreich.

Partner darf adoptiertes Kind auch adoptieren

Einige Beschränkungen für homosexuelle Lebenspartner im Adoptionsrecht sind verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht. So dürfen schwule und lesbische Lebenspartner nach Meinung des Gerichts ein Kind adoptieren, das ihr Partner zuvor adoptiert hat. Bisher war das nur Ehepaaren gestattet. Die Sukzessivadoption auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu verbieten, widerspreche der Verfassung, so die Richter.

Geklagt hatte unter anderem eine lesbische Ärztin aus Münster. Ihre Lebenspartnerin, mit der sie seit 20 Jahren zusammen ist, hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Nach derzeitiger Rechtslage kann sie nicht zusätzlich Adoptivmutter werden. Die Stiefkindadoption, also das Adoptieren des leiblichen Kindes eines Lebenspartners, ist in Deutschland bereits gestattet.

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Grüne wollen Adoptionsrecht gleichstellen

Die deutschen Grünen haben bereits einen eigenen Gesetzesentwurf angekündigt, der Lesben und Schwule im Adoptionsrecht mit heterosexuellen Paaren gleichstellt. Diesen Entwurf wollen sie noch vor der Sommerpause im Bundestag zur Abstimmung bringen, so der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck zur „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Bundesregierung werde stattdessen versuchen, „das Thema über die Sommerpause hinwegzubummeln, weil sie an den homophoben Stammtischen keine Stimme verlieren will“, vermutet Beck.

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