Mittwoch, 24. April 2024
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Widerspricht Standesamt-Verbot für Homo-Paare den Menschenrechten?

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Das Rechtskomitee Lambda (RKL) hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht, weil schwulen und lesbischen Paaren in Österreich der Gang aufs Standesamt verwehrt wird.

Höchstgericht bestätigt Standesamt-Verbot

Eingetragene Partnerschaften werden in Österreich bei der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen – also abseits der großen Städte meist direkt neben dem Forst-, Sanitäts- oder Veterinärreferat. Für das RKL ist das eine klassische Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare. Doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Standesamt-Verbot im Herbst bestätigt: Die Verbannung auf die Bezirkshauptmannschaft unterliege dem Ermessensspielraum des Gesetzgebers.

Nun geht die Homo-Bürgerrechtsorganisation einen Schritt weiter: Sie geht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Verwehrung des Standesamtes für schwule und lesbische Paare sei „sexuelle Rassentrennung“, der Verfassungsgerichtshof widerspreche mit der Entscheidung laut RKL seiner eigenen Rechtsprechung. Denn bei Namensrecht und der Zeremonie bei einer Eingetragenen Partnerschaft hat der VfGH entschieden: Es ist eine verbotene Diskriminierung, wenn die Unterscheidung zwischen homo- und heterosexuellen Paaren nur deshalb besteht, damit beide Gruppen voneinander abgegrenzt werden.

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Widerspricht sich Verfassungsgericht selbst?

Mit seiner Standesamts-Entscheidung bekräftigt das Höchstgericht aber genau eine solche Abgrenzung, ärgert sich das RKL. Denn der VfGH hat in der Begründung eine Entscheidung aus dem Jahr 2003 zitiert, wonach eine Hetero-Ehe „grundsätzlich auf die Möglichkeit der Elternschaft“ ausgerichtet sei – obwohl auch Ehen von „Frauen nach dem Wechsel oder am Sterbebett“ erlaubt seien, ätzt das Rechtskomitee.

Nun geht das RKL mit diesem Fall nach Straßburg. Die Beschwerde beim Menschenrechts-Gerichtshof wurde bereits eingebracht.

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