Donnerstag, 28. März 2024
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Ministerrat beschließt Stiefkind-Adoption für Homo-Paare

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Der Ministerrat hat heute die Stiefkind-Adoption für schwule und lesbische Paare beschlossen – allerdings nicht ganz freiwillig. Die Republik setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) um.

Lesbisches Paar klagte in Straßburg

Im Februar hatte der EGMR Österreich verurteilt, weil bei schwulen oder lesbischen Paaren ein Partner nicht das leibliche Kind seines Partners adoptieren kann. Da dies bei unverheirateten heterosexuellen Paaren aber möglich ist, waren die Gesetze diskriminierend, so das europäische Höchstgericht.

Ein lesbisches Paar hatte gegen die Weigerung der heimischen Gerichte geklagt, der Adoption des Sohnes der einen Frau durch die andere zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben worden wäre.

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Nur Stiefkindadoption betroffen

Justizministerin Beatrix Karl von der ÖVP schickte Mitte Mai einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung. Dieser wurde heute vom Ministerrat beschlossen. In Kraft soll die Gesetzesänderung am 1. Juli treten. Geändert werden dafür das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Gesetz über Eingetragene Partnerschaften.

Die Änderung betrifft nur die Adoption von Stiefkindern. Das betreffende Kind muss also das leibliche Kind eines der beiden Partner sein. Die reguläre Adoption bleibt heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten.

Für Heinisch-Hosek nur der erste Schritt

„Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung völliger Gleichstellung homosexueller Paare“, freut sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Für sie ist die Gesetzesänderung aber nur der erste Schritt. Sie kämpft weiterhin für die Adoption von fremden Kindern, die Öffnung der Pflegeelternschaft in allen Bundesländern und die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

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