Donnerstag, 18. April 2024
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Hat Beatrix Karl die Verfassung gebrochen

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Justizministerin Beatrix Karl von der ÖVP soll geltendes Recht gebrochen haben, um vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine negative Stellungnahme zur künstlichen Befruchtung für lesbische Paare abgeben zu können. Diesen Vorwurf erheben der Grüne Bundesrat Marco Schreuder und Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda.

Derzeit beschäftigt sich der VfGH mit einer Klage, ob das Verbot der künstlichen Befruchtung für Lesben verfassungskonform ist. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, bei solchen Verfahren einstimmig eine Stellungnahme abzugeben. Darauf hat sie verzichtet: Die SPÖ befürwortet eine Gesetzesänderung, die ÖVP ist für eine Beibehaltung des jetzigen Status.

Daraufhin hat Justizministerin Karl dem Verfassungsgericht unverlangt eine Stellungnahme ihres Ministeriums übermittelt – obwohl dieses rechtlich gar keine Verfahrenspartei ist. Der Inhalt der Stellungnahme ist die bekannte ÖVP-Position: Es sei rechtlich zulässig, Lesben und Single-Frauen von der medizinisch unterstützten Fortpflanzung auszuschließen. Außerdem empfiehlt Karl in ihrer Stellungnahme auch gleich Experten des Ministeriums für eine mündliche Verhandlung.

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„Sie hintergeht also ihren Koalitionspartner und handelt eigenmächtig, obwohl sie dazu gar nicht befugt ist. Gerade eine Justizministerin sollte sich aber an die Verfassung halten, würde man meinen.“, ärgert sich Schreuder. Seine Schlussfolgerung: „Damit begeht die Justizministerin aus unserer juristischen Sicht glatt Verfassungsbruch.“ Er hat in seiner Funktion als Bundesrat eine entsprechende Anfrage an die Justizministerin und den Bundeskanzler gestellt – die Antworten stehen noch aus.

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