Freitag, 19. April 2024
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Gewaltexzess bei Wiener Gay-Clubbing ist Thema im Parlament

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Der gewalttätige Übergriff von Securities auf den Besucher eines Gay-Clubbings vor einem Jahr hat nun auch politische Konsequenzen: Der Grüne Bundesrat Marco Schreuder möchte im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage von Justizministerin Beatrix Karl wissen, warum die Staatsanwaltschaft den „Gewaltexzess“ (so die Anfrage) als Bagatelle eingestuft und eingestellt hat.

Parlamentarisches Nachspiel für Causa „Porntrash“

Konkret geht es um einen Vorfall, der sich im letzten Jahr beim „Porntrash“-Clubbing in der Säulenhalle zugetragen hat: Michael D. wurde von einem Security angerempelt und aufgefordert, sein T-Shirt anzuziehen. Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde er zu Boden gestoßen. Der Freund von Michael D., der helfen wollte, wurde daraufhin „von einem von den jetzt schon fünf Security-Typen gewürgt und bedroht“, wie sich Michael D. im Gespräch mit GGG.at erinnert.

Michael D. war wegen einer Bänderzerrung im rechten Bein vorübergehend arbeitsunfähig. Er hat sich bei dem Angriff in die Lippe gebissen, Knie und Ellenbogen aufgeschürft. Am Kopf hat er eine Beule, am ganzen Köper blaue Flecken. Sein iPhone, das er in der Hose eingesteckt hatte, ging zu Bruch. Er erstattete Anzeige gegen die Türsteher.

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Anzeige gegen gewalttätigen Türsteher wurde eingestellt

Innerhalb der Wiener Szene sorgte der Vorfall für heftige Aufregung. Die Veranstalter des „Porntrash“ haben die Securities sofort gewechselt. Es gebe eine „Zero Tolerance Policy“, erklärte einer der Veranstalter gegenüber GGG.at. Aufgrund einer homophoben Aussage habe ein anderer Security-Mann noch während der Veranstaltung seinen Job verloren.

Doch die Staatsanwaltschaft Wien scheint die Schwere dieses Vorfalls anders zu beurteilen. Wie aus der parlamentarischen Anfrage hervorgeht, hat sie das Verfahren gegen den Security eingestellt – gegen „eine bloße Probezeit von einem Jahr (bei möglichen 2 Jahren)“ ohne Gegenleistung, ist Schreuder empört. Das heißt, der Security muss Michael D. keinen Schadenersatz leisten, keine gemeinnützigen Arbeiten verrichten oder sich zu einem Außergerichtlichen Tatausgleich bereit erklären.

Ignorierte Staatsanwaltschaft homophoben Hintergrund?

Die Staatsanwaltschaft Wien dürfte dabei die homophobe Komponente dieser Prügelei nicht im Geringsten interessiert haben. „Sie behandelte den homophoben Gewaltexzess wie eine gewöhnliche Wirtshausrauferei; und sanktionierte ihn überdies so milde wie kaum jemals eine Wirtshausrauferei“, ärgert sich Schreuder. Das Opfer hat in einem solchen Fall keine Möglichkeit einer Berufung.

Nun möchte Schreuder von der zuständigen Justizministerin Beatrix Karl wissen, wie sensibel Staatsanwaltschaft und Gericht bei Homophobie vorgehen. Gegenstand der Anfrage sind unter anderem, ob homophobe Taten härter bestraft werden sollen und wie Richter und Staatsanwälte in diesen Punkten geschult werden. Für eine Beantwortung der Anfrage hat die Justizministerin bis 26.08.2013 Zeit.

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