Mittwoch, 24. April 2024
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Amtsraum-Pflicht für Eingetragene Partnerschaften aufgehoben – vorerst

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Die Regelung, dass schwule und lesbische Paare nur in Amtsräumen heiraten dürfen, ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschlossen und die Regelung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Allerdings: Ab November tritt die gleiche Regelung wieder wortgleich in Kraft.

Beschränkung auf Amtsräume ist eine Diskriminierung

Damit dürfen gleichgeschlechtliche Paare ihre Eingetragene Partnerschaft auch besonderen Orten, wie zum Beispiel dem Riesenrad in Wien, schließen. Bis jetzt durften dort nur die Urkunden übergeben werden, die Eingetragene Partnerschaft musste auf dem Amt begründet werden. Diese Passage im Personenstandsgesetz ist verfassungswidrig und wurde aufgehoben.

Das Verfassungsgericht hält fest: Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind nicht nur „Privatleben“, sondern fallen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben, auch unter „Familienleben“ nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft müssen deshalb immer einen schwerwiegenden Grund haben – und der lag hier nicht vor.

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Für die ÖVP ist dieses Urteil zunächst die nächste Ohrfeige des Höchstgerichts. Sie hatte die Beschränkung gefordert, um den Eingetragenen Partnerschaften zuzustimmen.

Aufgehobenes Gesetz tritt im November wieder wortgleich in Kraft

Wer sich aber an einem besonderen Ort das Ja-Wort geben möchte, sollte sich aber beeilen: Wie das Rechtskomitee Lambda (RKL) berichtet, hat die Regierung die nun aufgehobene Passage des Personenstandsgesetzes im letzten Dezember wortgleich noch einmal beschlossen – und diese tritt am 1. November 2013 in Kraft. Dann wäre also wieder Schluss mit Verpartnerungen außerhalb der Amtsräume – bis der Verfassungsgerichtshof die entsprechende Stelle erneut aufhebt.

Bereits im Jänner hatte der VfGH festgestellt, dass bei der Verpartnerung von Lesben und Schwulen ein „Ja-Wort“ möglich sein muss und auch „Zeugen“ bei der Zeremonie zugelassen werden müssen. Im November 2011 fiel das Bindestrich-Verbot bei gemeinsamen Nachnamen für Eingetragene Partner Auch diese Einschränkungen waren auf Wunsch der ÖVP ins Gesetz genommen worden.

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