Donnerstag, 25. April 2024
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Homosexualität schon bald Asylgrund in der EU?

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Homosexualität könnte in der EU schon bald ein anerkannter Asylgrund sein, wenn die Betroffenen in ihren Herkunftsländern strafrechtlich verfolgt werden. Das forderte Generalanwältin Eleanor Sharpston vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in ihren Schlussanträgen zu drei Fällen. Das Gericht folgt in der Regel den Anträgen der Generalanwälte. Eine Entscheidung wird es aber erst in einigen Monaten geben.

Geheimhaltung der sexuellen Orientierung kann nicht verlangt werden

Die Generalanwältin betonte, dass von Lesben, Schwulen und Transsexuellen nicht verlangt werden könne, ihre sexuelle Orientierung geheim zu halten, um nicht verfolgt zu werden.

Genau das haben die Niederlande in den Fällen, die nun verhandelt werden, verlangt. Das Ministerium für Einwanderung und Asyl vertritt die Auffassung, es sei den Betroffenen zuzumuten, sich „beim öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität“ in den Herkunftsländern zurückzuhalten. Deshalb hat es drei homosexuellen Asylwerbern aus Sierra Leone, Uganda und Senegal den Status als Flüchtling verweigert.

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Tatsächliche Verfolgung muss gegeben sein

Die Strafbarkeit allein reicht allerdings für Sharpston aber nicht als Asylgrund aus: Die nationalen Behörden im Asylland müssten prüfen, ob eine Verfolgung des Asylwerbers wegen seiner sexuellen Orientierung „wahrscheinlich“ sei oder er durch unterschiedliche Maßnahmen in seinen Menschenrechten verletzt werde.

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