Dienstag, 23. April 2024
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Homo-Propaganda: Niederländische Filmer dürfen nicht mehr nach Russland

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Zum ersten Mal sind in Russland Ausländer nach dem umstrittenen Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ verurteilt worden. Vier Lesben- und Schwulenaktivisten aus den Niederlanden dürfen nun für drei Jahre nicht mehr nach Russland einreisen.

Filmemacher drehte Doku über Menschenrechte in Russland

Die zwei Frauen und zwei Männer hätten gegen die Visumvorschriften verstoßen, so ein Sprecher der Migrationsbehörde in Moskau. Unter ihnen war auch der Filmemacher Kris van der Veen, der Leiter von „LGBT Groningen“ und Grüner Lokalpolitiker. Anstatt sich um Kulturaustausch zu kümmern, wie auf dem Visumantrag angegeben, hätten die Betroffenen bei einem Jugendlager nahe dem nordrussischen Murmansk mit Minderjährigen über Homosexualität gesprochen. Das sei nach dem Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ verboten.

Die vier Niederländer waren im Rahmen der Städtepartnerschaft von Murmansk mit Groningen in der Stadt. Sie wollten offenbar auch einen Film über die Menschenrechts-Lage von Schwulen und Lesben in Russland drehen. Dabei soll eine Interviewpartnerin minderjährig gewesen sein. Deshalb wurden sie festgenommen.

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Der Veranstalter des Lagers, Sergej Alexejenko, wies diese offizielle Darstellung als „Humbug“ zurück. In dem Lager seien keine Minderjährigen anwesend gewesen, betonte er. Offenbar dürfte eine der Gesprächspartnerinnen, eine Lesbe, zwar minderjährig sein, den Filmemachern aber gesagt haben, volljährig zu sein. Sie habe aber keine Anzeige erstattet, so die Menschenrechtsaktivistin Tatjana Kulbakina.

Acht Stunden verhört

Trotzdem wurden die vier Niederländer festgehalten und acht Stunden lang verhört. Die Aktivisten beschreiben die Verhandlungsbedingungen als „chaotisch“. So lagen dem Gericht keine Dokumente vor, auch war kein Dolmetscher anwesend. Das gesamte Filmmaterial wurde beschlagnahmt. Van der Veen und seine Kollegen sind mittlerweile wieder in die Niederlande zurückgekehrt.

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