Donnerstag, 25. April 2024
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Russische Lesben- und Schwulengruppe ist kein ‚ausländischer Agent‘

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Einen Etappensieg gab es für die St. Petersburger Lesben- und Schwulengruppe „Coming Out“: Zum ersten Mal hat ein russisches Gericht eine Organisation von der Liste der „ausländischen Agenten“ gestrichen. Die Geldstrafe gegen das schwul-lesbische Filmfestival „Side by Side“ bleibt aber aufrecht.

Urteil aus formalen Gründen aufgehoben

So hat das Gericht in zweiter Instanz auf formalen Gründen ein Urteil vom Juni aufgehoben, das „Coming Out“ als „ausländischen Agenten“ eingestuft und zu einer Geldstrafe von 500.000 Rubel, etwa 12.000 Euro, verurteilt hatte.

Eine Registrierung als „ausländischer Agent“ ist seit Ende 2012 für alle Organisationen notwendig, die Geld aus dem Ausland bekommen und politische Ziele haben. Damit verbunden sind härtere bürokratische Auflagen und Schikanen, auch Haftstrafen für Aktivisten sind möglich.

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Mit der Strafe wollten die Behörden offenbar die Organisation ruhigstellen – was ihnen auch gelungen ist: Letzte Woche hat „Coming Out“ angekündigt, auf öffentliche Aktionen und die Herausgabe von Informationsmaterial zu verzichten. So wollen die Aktivisten weiter weiter psychologische und juristische Beratung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender anbieten können.

Die Einschränkung der Aktivitäten ist auch eine Folge der regelmäßigen Besuch von Beamten: Die Staatsanwaltschaft forderte die Aktivisten auf, die „Rechtsverletzungen“ einzustellen – obwohl das Berufungsverfahren noch lief.

Urteil gegen schwul-lesbisches Filmfestival wurde bestätigt

Bestätigt wurde hingegen das Urteil gegen das internationale schwul-lesbische Filmfestival „Side by Side“. Es wird weiter als „ausländischer Agent“ eingestuft. Allerdings wurde die Strafe von 500.000 Rubel auf 400.000 Rubel, etwa 9.200 Euro, reduziert. Ein Berufungsverfahren gegen die Geschäftsführerin wegen einer ähnlich hohen Strafe läuft noch.

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